Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte: Griechenland bestraft
Menschenrechte: Griechenland und Belgien bestraft 21.01.2011 | 18:34 | ( Die Presse ) Nach einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte müssen die Länder Schadenersatz zahlen. Der EGMR stoppte 2010 eine ähnliche Abschiebung aus Österreich. Strassburg/Wien/Red. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Freitag die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland verurteilt. Der Spruch trifft alle EU-Länder, die aufgrund der „Dublin-II-Verordnung“ Flüchtlinge nach Griechenland als erstes EU-Land, in das diese einreisten, zurückschicken. Der EGMR sieht eine Verletzung von Artikel3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) durch Griechenland. Außerdem wurde Artikel13 verletzt, das Recht auf wirksame Beschwerde. Schließlich ist Belgien wegen der Abschiebung in ein Land mit „mangelhaftem Asylsystem“ verurteilt worden. Dem Asylwerber muss Griechenland 1000€ für den immateriellen Schaden und 4725€ für entstandene Kosten zahlen. Belgien hat ihm