Praxisgebühr und Generika im staatlichen Gesundheitswesen Griechenlands

Die im Herbst 2010 eingeführte obligatorische Praxisgebühr im staatlichen Gesundheitswesen in Griechenland wurde mit sofortiger Wirkung von 3 auf 5 Euro erhöht.
Gemäß einem dringlichen Runderlass des griechischen Gesundheitsministeriums müssen ab sofort alle Patienten, welche die Vormittags-Ambulanzen der öffentlichen Krankenhäuser und Gesundheitszentren aufsuchen, fortan eine Praxisgebühr in Höhe jeweils 5 Euro zahlen.

Von der Praxis- bzw. Untersuchungsgebühr ausgenommen sind Behandlungen in Notfällen sowie offiziell als bedürftig anerkannte Personen wie Erwerbslose, Immigranten, politische Flüchtlinge und Asylanten, Behinderte mit einem anerkannten Behinderungsgrad ab 67% und Patienten, die an mediterraner Anämie, Hämophilie, fortgeschrittener Niereninsuffiziens (auch Transplantationspatienten) und AIDs leiden.

Ergänzend sei angemerkt, dass für die ambulante Behandlung in den sogenannten “Nachmittags-Praxen” der Krankenhäuser und Gesundheitszentren um ein Vielfaches höhere Untersuchungsgebühren zu entrichten sind, die an das Niveau der Praxisgebühren und Honorare frei praktizierender Ärzte des privaten Sektors reichen.

Kostensenkung durch obligatorische Verschreibung von Generika
Ebenfalls müssen die Krankenhäuser auf Anweisung des Gesundheitsministeriums umgehend dafür sorgen. die Kosten für die pharmazeutische Versorgung der Patienten dahingehend zu korrigieren, dass wenigstens 50% der verabreichten Medikamente sogenannte “Generika” (also Kopien von Markenmedikamenten) sind, die in der Regel deutlich weniger kosten als die jeweiligen Originalpräparate.
Wie der griechische Gesundheitsminister Andreas Loverdos bei einer Pressekonferenz bekannt gab, sei das Jahr 2011 ein kritisches Jahr für die Krankenhäuser, da die “Troika” (Europäische Union, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfond) auf einer Senkung der Kosten im Gesundheitswesen besteht – was jedoch laut der Beteuerung des Ministers keine “Abstriche” bei den gewährten Leistungen bedeute.

Die Oppositionsparteien charakterisieren dagegen die Erhöhung der erst im November 2010 eingeführten Praxisgebühr als erneuten finanziellen Aderlass der Bevölkerung und weiteren Schritt zur Kommerzialisierung des Gesundheitswesens.

Wenn sich die griechischen Patienten, die fortan für jeden Kontakt mit dem nationalen Gesundheitssystem 5 Euro zu entrichten haben, nach dem Verbleib dieser 5 Euro fragen, müssen sie wissen, dass diese Einnahmen der Deckung der 300 Millionen Euro zugeführt werden, welche die Krankenhäuser auf skandalöse Weise und unter ausschließlicher Verantwortung der Führung des Gesundheitsministeriums im Jahr 2010 bei der Beschaffung von Materialien und Leistungen im Wert von 3 Milliarden Euro durch Direktaufträge und ohne Ausschreibung verschwendet haben“, kommentierte Marios Salmas, Verantwortlicher der Oppositionspartei Nea Dimokratia für den Sektor der Gesundheitspolitik, die Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums.

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