Neue Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar

Griechenland / Athen. Ab dem 1. Januar 2011 gilt in Griechenland eine Erhöhung des mittleren Mehrwertsteuersatzes von bisher 11% auf nun 13%. Betroffen davon sind Produkte des täglichen Bedarfs und Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Früchte, Milchprodukte, Eier, Honig, Kaffee oder Tee. Erhöht wird die Mehrwertsteuer auch bei Strom- und Wasserrechnungen. Ebenfalls betroffen sind Theater- und Kinotickets, Konzerte sowie die Renovierung alter Gebäude. Gesenkt wurde hingeben mit Wirkung vom 1.1.2011 die Mehrwertsteuer bei Übernachtungen in Hotels sowie für Kinderbücher. Auch für zahlreiche Medikamente wurde die Mehrwertsteuer von bisher 11% auf nunmehr 6,5 % gesenkt.

Kopfsteuer, Zwangsbesteuerung und Spielgeldwährung in Griechenland
4. Januar 2011
Ab 2011 treten in Griechenland im Rahmen der Steuerreform neue Einkommensteuersätze, Zwangsveranlagungen und obligatorisch bargeldloser Zahlungsverkehr in Kraft.

Das Jahr 2011 bringt stürmische Änderungen bei der Besteuerung von Einkommen in Griechenland mit sich, da sowohl die im Lauf des Jahres 2010 ratifizierten als auch weitere – noch strengere – Regelungen rückwirkend in Kraft treten, die bis Ende Januar 2011 mit dem neuen Steuergesetz verabschiedet werden sollen.

Abgesehen von den bereits in Kraft getretenen Bestimmungen, in deren Rahmen unter anderem der bargeldlose Zahlungsverkehr obligatorisch wird, sieht das neue Steuergesetz drakonische Geld- und Haftstrafen von bis zu 10 Jahren für jede Art von Steuervergehen, organisatorische Umstrukturierungen der Steuerbehörden und Kontrollmechanismen sowie nicht zuletzt auch unverhohlene “Rechtsbeugungen” zugunsten des Fiskus vor.

Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Einführung neuer Einkommensteuersätze von 18% bis 45% (letzterer für Jahreseinkommen ab 100.000 Euro), die fortan einheitlich auf jede Art von – gleich ob real oder fiktiv bestimmten – Einkommen zur Anwendung kommen, die ab Anfang 2010 erzielt oder / und deklariert bzw. festgestellt wurden. Ebenso kommen rückwirkend ab Anfang 2010 zahlreiche und äußerst strenge “Einkommensindizien” zur Anwendung, die unter Einbezug einer allgemeinen “Kopfsteuer” und aller ein Einkommen vermuten lassender Faktoren die Basis für die Veranlagung zur Einkommensteuer darstellen.

Speziell hinsichtlich der Einkommensteuer ergeben sich unter anderem folgende Änderungen:

  • Auf alle wie auch immer gearteten und aus jeder beliebigen Quelle erzielten oder fiktiv festgestellten Einkommen wird fortan (sprich rückwirkend ab dem 01.01.2010) eine einheitliche Einkommensteuer erhoben, deren Sätze von 18% bis 45% gestaffelt sind. In der Praxis unterliegen damit nunmehr auch solche Einkommen und Dividenden der einheitlichen Besteuerung des (persönlichen) Gesamteinkommens, die bisher pauschal – in der Regel an der Quelle - besteuert wurden.
  • Der pauschale (persönliche) jährliche Einkommensteuerfreibetrag beläuft sich auf 6.000 Euro und kann bis auf 12.000 “aufgestockt” werden, sofern für das den Grundbetrag von 6.000 Euro übersteigende Segment offizielle (sprich gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgestellte) Zahlungsbelege über diverse Ausgaben zur Fristung des Lebensunterhalts beigebracht werden. Bezeichnenderweise werden allerdings eine Reihe alltäglicher Ausgaben wie beispielsweise für Strom, Telefon, Wasser usw. nicht anerkannt oder sogar als Einkommen gewertet bzw. diesem hinzu gerechnet.
Zu dem letzten Punkt sei angemerkt, dass allein schon nur für den Umstand, dass sich ein Steuerpflichtiger am / im Leben befindet, ein fiktives Einkommen von 3.000 Euro (für Ledige) bzw. 5.000 Euro (für Verheiratete) zu Grunde gelegt wird, woraus unter Einbezug der minimal anzusetzenden übrigen obligatorischen Einkommenskriterien (wie z. B. aufgrund einer sei es auch faktisch kostenlos genutzten Wohnung) bereits eine mehr oder weniger harsche “Kopfsteuer” resultiert, die in keinerlei Weise mehr die reale Einkommenssituation reflektiert.

Im übrigen kommen zahlreiche neue, wie beispielsweise indirekt und pauschal aus Grundbesitz, Wohnung, Auto, Schwimmbecken, Freizeitboot, Haushaltshilfe und sogar Schulgebühren abgeleitete “Einkommensindizien” zur Anwendung, die pauschal dem “Einkommen” hinzugerechnet bzw. einem solchen gleich gestellt werden und summarisch die Basis für die Veranlagung zur Einkommensteuer darstellen.

Obligatorische bargeldlose Zahlung degradiert Euro zu Spielgeld
Obwohl selbst in Griechenland zumindest bis auf weiteres der Euro das einzige gesetzliche und offizielle Zahlungsmittel darstellt, wird ab Anfang 2011 nicht zuletzt sehr zur Freude des nationalen Bankwesens der bargeldlose Zahlungsverkehr obligatorisch.

Konkret müssen ab 2011 alle Geschäfte zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden / Unternehmen (P2B) im Wert ab 1.500 Euro bzw. zwischen Gewerbetreibenden oder / und Unternehmen (B2B) ab 3.000 Euro fortan bargeldlos (also per Kreditkarte, Debit-Karte, Scheck, Überweisung usw.) abgewickelt werden, um nicht als rechtswidrig oder gar aktives oder passives Steuervergehen eingestuft zu werden!

Wer sich also bisher für seinen Urlaub in Griecheland mit Bargeld einzudecken pflegte, um nicht nur den Aufenthalt finazieren, sondern eventuell auch den einen oder anderen – ggf. höherwertigen – “Spontankauf” tätigen zu können, sollte fortan besser eine gut sortierte Auswahl einschlägiger Karten bzw. “Plastikgelds” mit sich führen … .


Taxis seit Neujahr teurer
Seit Samstag gelten leicht erhöhte Taxitarife wegen der Anhebung der niedrigen Mehrwertsteuer von 11 auf 13 %. So steigen der Grundtarif von 11,16 Euro auf 1,19 Euro und der Mindestpreis von 1,10 auf 1,16 Euro. Der einfache Kilometertarif beträgt 68 Cent und der Nachttarif 1,19 Euro. (Griechenland Zeitung / ak)

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