Erhöhung der Gerichtskosten in Griechenland soll Justiz und Fiskus entlasten
Die rigorose Erhöhung der Gerichtskosten in Griechenland soll das Justizwesen entlasten und dem Fiskus erhebliche Mehreinnahmen bescheren.
Auf gemeinsamen Beschluss des Finanzministeriums und des Justizministeriums treten in Griechenland signifikante Erhöhungen der Gerichtgebühren und Gerichtskosten von bis zu 1.000 Prozent in Kraft, die einerseits der Prozessfreudigkeit der Griechen entgegen wirken und anderseits dem Fiskus erkleckliche Zusatzeinnahmen bescheren sollen.
Konkret erhöhen sich die Gebühren für die Erstattung einer Strafanzeige von derzeit 10 Euro auf fortan 100 Euro und die Gebühren für die Einreichung einer Zivilklage / Nebenklage von derzeit 10 Euro auf fortan 50 Euro. In strafrechtlichen Verfahren erhöhen sich gemäß dem in Rede stehenden Beschluss die nach Instanzen gestaffelten Gerichtskosten wie folgend:
Weiter ist zu berücksichtigen, dass seit Anfang Juli 2010 Anwaltleistungen in Griechenland der Mehrwertsteuer unterliegen (derzeitiger Satz: 23%!). Der Zugang zu Justiz und Rechtssystem wird folglich in Griechenland insbesondere den weniger begüterten Bevölkerungsschichten zunehmend systematisch verwehrt: ohne Geld kein Recht!
Auf gemeinsamen Beschluss des Finanzministeriums und des Justizministeriums treten in Griechenland signifikante Erhöhungen der Gerichtgebühren und Gerichtskosten von bis zu 1.000 Prozent in Kraft, die einerseits der Prozessfreudigkeit der Griechen entgegen wirken und anderseits dem Fiskus erkleckliche Zusatzeinnahmen bescheren sollen.
Konkret erhöhen sich die Gebühren für die Erstattung einer Strafanzeige von derzeit 10 Euro auf fortan 100 Euro und die Gebühren für die Einreichung einer Zivilklage / Nebenklage von derzeit 10 Euro auf fortan 50 Euro. In strafrechtlichen Verfahren erhöhen sich gemäß dem in Rede stehenden Beschluss die nach Instanzen gestaffelten Gerichtskosten wie folgend:
- für Urteile des Amtsgerichts von 25 Euro auf 50 Euro,
- für Urteile der Einzel- / Strafrichterkammer des Amtsgerichts von 40 Euro auf 80 Euro,
- für Urteile des gemischten Schöffen- / Schwurgerichts von 120 Euro auf 360 Euro,
- für Urteile des 3-sitzigen Berufungsgerichts von 120 auf 360 Euro,
- für Urteile des gemischten Berufungs-Schwurgerichts und des 5-sitzigen Berufungs- / Revisionsgerichts von 250 auf 500 Euro,
- für Urteile der übrigen strafrechtlichen Instanzen von 85 auf 250 Euro.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass seit Anfang Juli 2010 Anwaltleistungen in Griechenland der Mehrwertsteuer unterliegen (derzeitiger Satz: 23%!). Der Zugang zu Justiz und Rechtssystem wird folglich in Griechenland insbesondere den weniger begüterten Bevölkerungsschichten zunehmend systematisch verwehrt: ohne Geld kein Recht!