Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte: Griechenland bestraft
Menschenrechte: Griechenland und Belgien bestraft
21.01.2011 | 18:34 | (Die Presse)
Nach einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte müssen die Länder Schadenersatz zahlen. Der EGMR stoppte 2010 eine ähnliche Abschiebung aus Österreich.
Strassburg/Wien/Red. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Freitag die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland verurteilt. Der Spruch trifft alle EU-Länder, die aufgrund der „Dublin-II-Verordnung“ Flüchtlinge nach Griechenland als erstes EU-Land, in das diese einreisten, zurückschicken.
Der EGMR sieht eine Verletzung von Artikel3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) durch Griechenland. Außerdem wurde Artikel13 verletzt, das Recht auf wirksame Beschwerde. Schließlich ist Belgien wegen der Abschiebung in ein Land mit „mangelhaftem Asylsystem“ verurteilt worden. Dem Asylwerber muss Griechenland 1000€ für den immateriellen Schaden und 4725€ für entstandene Kosten zahlen. Belgien hat ihm 24.900€ für den Schaden und 735€ an Kosten zu ersetzen.
Der EGMR stoppte 2010 eine ähnliche Abschiebung aus Österreich. Dennoch und obwohl der Verfassungsgerichtshof durch das neue Urteil Auswirkungen auf Österreich sieht, will das Innenministerium seine Praxis nicht ändern. Es gebe „tiefgehende Einzelfallprüfungen“, einen generellen Abschiebungsstopp nach Griechenland wolle man nicht verfügen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström meinte, es sei an der Zeit, ein europaweit einheitliches Asylsystem umzusetzen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.01.2011)
21.01.2011 | 18:34 | (Die Presse)
Nach einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte müssen die Länder Schadenersatz zahlen. Der EGMR stoppte 2010 eine ähnliche Abschiebung aus Österreich.
Strassburg/Wien/Red. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Freitag die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland verurteilt. Der Spruch trifft alle EU-Länder, die aufgrund der „Dublin-II-Verordnung“ Flüchtlinge nach Griechenland als erstes EU-Land, in das diese einreisten, zurückschicken.
Der EGMR sieht eine Verletzung von Artikel3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) durch Griechenland. Außerdem wurde Artikel13 verletzt, das Recht auf wirksame Beschwerde. Schließlich ist Belgien wegen der Abschiebung in ein Land mit „mangelhaftem Asylsystem“ verurteilt worden. Dem Asylwerber muss Griechenland 1000€ für den immateriellen Schaden und 4725€ für entstandene Kosten zahlen. Belgien hat ihm 24.900€ für den Schaden und 735€ an Kosten zu ersetzen.
Der EGMR stoppte 2010 eine ähnliche Abschiebung aus Österreich. Dennoch und obwohl der Verfassungsgerichtshof durch das neue Urteil Auswirkungen auf Österreich sieht, will das Innenministerium seine Praxis nicht ändern. Es gebe „tiefgehende Einzelfallprüfungen“, einen generellen Abschiebungsstopp nach Griechenland wolle man nicht verfügen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström meinte, es sei an der Zeit, ein europaweit einheitliches Asylsystem umzusetzen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.01.2011)