Griechenland verlängert U-Haft für Minderjährige

Griechenland erhöht die maximale Dauer der Untersuchungshaft für Minderjährige auf 15 Monate und das Strafmaß für schwerbewaffnete Raubüberfälle auf lebenslänglich.

Gemäß einer Bestimmung, die der griechische Justizminister Antonis Roumpakiotis als Zusatz zu der im Vorlageverfahren befindlichen Gesetzesvorlage zum neuen Drogengesetz einbringt, wird die Dauer der Untersuchungshaft für schwerer Verbrechen wie Vergewaltigung, Mord usw. beschuldigter Minderjähriger auf maximal 15 Monate verlängert werden.

Die Philosophie der Novellierung zielt darauf ab, die zeitweise beobachteten Phänomene abzustellen, dass besonders gefährliche inhaftierte Minderjährige infolge des Verstreichens der maximalen U-Haftdauer vorläufig wieder auf freien Fuß kommen, noch bevor sie sich vor der Justiz zu verantworten haben bzw. ihr Prozess zur Verhandlung kommt.

Konkret wird mit der neuen gesetzlichen Bestimmung die vorläufige Inhaftierung (U-Haft) Minderjähriger um weitere 6 Monate verlängert. Anders ausgedrückt wird die maximale Dauer der Untersuchungshaft Minderjähriger von den bis heute geltenden 6 Monaten auf 12 Monate verlängert, wobei dem Gericht die Möglichkeit gegeben wird, die vorläufige Inhaftierung in Ausnahmefällen um noch einmal 3 weitere Monate auf insgesamt 15 Monate zu verlängern.

Härteres Vorgehen gegen angeblich “minderjährige” Ausländer
Mit der selben Novelle wird ebenfalls eine Bestimmung eingebracht, mit der die gerichtsärztliche Feststellung des wirklichen Alters der Angeklagten vorgesehen wird, die über keine Reisedokumente und auch keine sonstigen legitimierenden Papiere verfügen (oder sich dieser geflissentlich “entledigt” haben). Ausländische Angeklagte können somit fortan nicht mehr kurzerhand erklären, minderjährig zu sein, nur um eine straf- und vollzugsrechtlich günstigere Behandlung zu erreichen.

Spezieller wird anlässlich des Falls der extrem brutalen Misshandlung eines 15-jährigen Mädchens am 22 Juli 2013 an dem Strand “Chrysi Akti” auf der Insel Paros eine Bestimmung vorgelegt werden, wonach das Alter des Angeklagten im Zweifelsfall von einem Gerichtsmediziner festgestellt wird. Es sei angemerkt, dass der 21-jährige Angeklagte, der in dem Paros-Fall verhaftet worden ist, über keine Reisepapiere verfügte und behauptete, minderjährig zu sein, um glimpflicher behandelt zu werden.

Lebenslängliche Haft für bewaffnete Raubüberfälle
Schließlich verhärtet das Justizministerium auch seine Haltung in Bezug auf die “mutierten”, sprich brutaleren und härteren Formen der Kriminalität, die in Griechenland in den letzten Jahren verstärkt in Erscheinung treten.

Mittels einer Bestimmung, die ebenfalls als Zusatz in dem neuen Drogengesetz enthalten sein wird, dessen Vorlage im Parlament erwartet wird, werden auch Novellierungen einbezogen, die sich auf die strafrechtliche Behandlung all jener beziehen, die Diebstähle oder Raubüberfälle zu begehen versuchen oder begehen und schwere Bewaffnung (wie Gewehre, Maschinengewehre oder Kalaschnikows) mit sich führen.

Bis heute beträgt das vorgesehene Strafmaß für Täter, die bei Überfällen schwere Bewaffnung mit sich führen, zwischen 5 und 20 Jahren Haft. Nach der Modifizierung wird jedoch die Strafe der lebenslänglichen Haft verhängt werden. Funktionäre des Ministeriums erklären, dass die konkreten Änderungen nach den angestiegenen Fällen der Kriminalität für notwendig erachtet werden, welche dazu führen, dass viele Bürger sich sogar selbst auch in den Stunden, in denen sie sich in ihren eigenen Wohnungen befinden, in einem Zustand der Unsicherheit und Angst befinden.

86 Morde und 3.000 Raubüberfälle allein im 1. Halbjahr 2012
Die selben Funktionäre betonen, die Verschärfung der Strafen für Täter, die schwere Bewaffnung tragen, erscheine inzwischen mehr als zwingend, da die statistischen Daten der griechischen Polizei (ELAS) auf die bezeichnendste Weise die Mutation der Kriminalität belegen. Typisch ist, dass 2012 im 1. Halbjahr 86 Morde und 3.000 Raubüberfälle begangen wurden, während insgesamt 93.154 Personen wegen strafbarer Verhaltensweisen verbrecherischen und deliktischen Charakters verhaftet wurden.

“Vor der Krise war das Phänomen der Raubüberfälle in Wohnungen inexistent und beschränkte sich praktisch auf isolierte Fälle von Angriffen durch “Professionelle”. Heute haben wir allein in Attika im Durchschnitt jeden Abend zwei Angriffe durch Personen, die in der Logik handeln “wir haben nichts zu verlieren”. Solche Phänomene sind inzwischen alltäglich. Dutzende bewaffnete Raubüberfälle werden auf “leichte Ziele” wie Tankstellen, Kioske und Fastfood-Restaurants verzeichnet. Die Täter glauben nicht nur, nicht verhaftet zu werden, aber sind zuversichtlich, selbst falls dies geschehen sollte, glimpflich behandelt zu werden. Das Gefühl der Straflosigkeit muss geändert werden“, wird charakteristisch betont.

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