Parlament in Griechenland erhielt Steuerschuldner-Listen

Die Abgeordneten des Parlaments in Griechenland dürfen Listen mit Daten von Großschuldnern des Fiskus einsehen, müssen jedoch bis auf weiteres strikte Vertraulichkeit wahren.

Von dem griechischen Finanzministerium an das Parlament übermittelte Listen umfassen 1.739 Namen natürlicher Personen mit fälligen Verbindlichkeiten an den Fiskus in Höhe von jeweils über 1 Million Euro sowie auch 751 Namen von Personen, die während des Jahres 2009 Auslandsüberweisungen in Höhe von über 100.000 Euro getätigt haben, die nicht mit den jeweils deklarierten Einkommen in Einklang zu stehen scheinen. Laut Informationen soll sich der höchste Betrag aus fälligen Verpflichtungen an den Staat auf 636 Millionen Euro belaufen, während der höchste Guthabentransfer ins Ausland bei über 140 Millionen Euro liegt.

Die Daten werden derzeit in einem Tresor der zuständigen parlamentarischen Dienststelle aufbewahrt, der das Finanzministerium die Listen wie in der vergangenen Woche von Finanzminister Evangelos Venizelos angekündigt zugeschickt hat. Weitere Listen mit den Daten von Schuldnern mit Verbindlichkeiten von jeweils über 150.000 Euro stehen an.

Datenschutzbehörde blockiert die Veröffentlichung der Personendaten
Abgeordnete, die Einsicht in die Listen zu nehmen wünschen, erhalten wegen des Datengeheimnisses keine Kopien der Listen, da die Datenschutzbehörde hinsichtlich der Veröffentlichung der sensiblen Personendaten konkrete Bedingungen und Voraussetzungen gesetzt hat. Somit dürfen die Abgeordneten die Listen zumindest bis auf weiteres nur lesen, ohne sich Notizen machen zu können, und während der gesamten Dauer des “streng vertraulichen Verfahrens” ist ein Bediensteter des Parlaments anwesend.

Laut Informationen werden auf den Listen neben dem Namen der Großschuldner und -anleger die Beträge angeführt, die sie jeweils dem Staat schulden oder ins Ausland überwiesen haben, wobei im Fall letzterer auch ihr jeweils deklariertes Jahreseinkommen ausgewiesen wird. Die Angaben zu den Auslandsüberweisungen beziehen sich bisher nur auf das Jahr 2009, da die Auswertungen der Daten der Folgejahre noch ausstehen. Laut Informationen sollen bestimmte Namen auf beiden Listen aufgeführt sein, was folglich bedeuten würde, dass Schuldner des Fiskus trotz unbeglichener fälliger Verbindlichkeiten parallel Gelder ins Ausland transferierten.

Unter den Großanlegern sollen sich auch vier Beamte des Finanzministerium mit Guthaben von jeweils über 100.000 Euro sowie 18 Fälle von Arbeitslosengeldempfängern befinden (von denen etliche Ausländer sind), die scheinbar Beträge von jeweils zwischen 1 bis 15 Millionen Euro ins Ausland transferiert haben. Weiter sollen sich unter den Initiatoren der in Rede stehenden Überweisungen an Auslandsbanken Personen befinden, die (in Griechenland) Jahreseinkommen von 10.000 oder 20.000 Euro oder sogar auch überhaupt kein Einkommen deklarieren.

(Quelle: To Vima)

Populistische Hexenjagd auf “Auslandsanleger”

Der Vollständigkeit ist anzumerken, dass speziell die zweckdienlich geschürte Hexenjagd auf Inhaber von Auslandsguthaben vorrangig populistisch orientierten Zwecken dient. Inzwischen kann praktisch jeder völlig unbescholtene Bürger bzw. Steuerzahler auf die ominösen Listen geraten (siehe auch Griechenland führt Meldepflicht für Auslandsüberweisungen ein), deren Veröffentlichung die Datenschutzbehörde trotz des massiven politischen Drucks auch weiterhin und völlig zu Recht blockiert.

Speziell die während der letzten zwei Jahre verzeichnete Kapitalflucht haben sowohl die Regierung bzw. Politiker als auch Banken zu verantworten, da einerseits die politischen Sandkastenspielchen selbst “Lieschen Müller” suggerierten, den Sparstrumpf in Sicherheit bringen zu müssen, und andererseits die griechischen Banken ihre Kunden auf breiter Basis nach wie vor als “Weihnachtsgänse” betrachten.

Anstatt jedoch die Ursachen anzugehen, wurde inzwischen allein schon nur die – im übrigen völlig legale und legitime – Führung eines Auslandskontos in die Nähe des Hochverrats gerückt und den Massen das Feindbild des “bösen Auslandsanlegers” suggeriert, während zahlreiche Fälle wirklich verfolgungswerter (sprich überhaupt nennenswerter) Steuerhinterziehungen weiterhin unentdeckt bleiben bzw. aus welchem Grund auch immer “übersehen” werden.

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