Heizöl in Griechenland 40 Prozent

Mit Beginn der offiziellen Heizperiode in Griechenland gestalten sich die Heizölpreise für private Haushalte um 40% teurer als im Vorjahr und erreichen bis fast 1 Euro pro Liter.

In Griechenland wenden sich immer mehr Haushalte wieder dem Brennholz zu, da Heizöl zunehmend unerschwinglich wird. Obwohl die infolge des (inzwischen beendeten) Streiks der Zollbeamten aufgetretenen Versorgungsschwierigkeiten auf dem Markt noch nicht überwunden sind, gestaltete sich während der ersten Woche der begonnen Heizperiode der Preis des Heizöls im Bereich von 90 bis 98 Cent pro Liter. Damit liegen die aktuellen Heizölpreise etwa 40% über dem Niveau der entsprechenden Periode des Vorjahres 2010, in der sie sich auf einem Niveau von 65 – 75 Cent pro Liter bewegten.

Der beachtliche Preisanstieg mit allem, was dies für die Haushalte hauptsächlich in den Höher gelegenen Regionen und in Nordgriechenland einher bringt, beruht auch auf der Erhöhung der Sonderverbrauchsteuer (EFK) von 21 Euro auf 60 Euro pro 1.000 Liter. Die Erhöhung der Verbrauchs- und Folgesteuern beläuft sich folglich in diesem Jahr auf “nur” etwa 50 Euro pro 1.000 Liter, wird allerdings im Jahr 2012 wegen der beschlossenen Angleichung der (niedrigen) Heizölsteuer an die Kraftstoffsteuer Steuer um ein Vielfaches höher ausfallen.
Konkret gestalteten sich die aktuellen Heizölreise für Großhandelsbestellungen (über 1.000 Liter) in Attika und Thessaloniki bei 91 – 93 Cent / Liter, während die Preise für kleinere Bestellungen und in abgelegenen Gebieten bis zu ungefähr 1 Euro / Liter erreichen. Laut den Angaben des Entwicklungsministeriums liegen die höchsten Preis in Attika bei 95 Cent, in Thessaloniki bei etwa 98 Cent, in Arta, Preveza, Chania und auf den Dodekanes-Inseln bei 97 Cent und in Heraklion und auf Samos bei 96 Cent pro Liter. Die niedrigsten Preise wurden in Thessaloniki und Ioannina (89,8 Cent), Kilkis (90 Cent) und Ostattika (90,9 Cent) verzeichnet.

In den meisten Präfekturen Griechenlands hat sich allerdings noch kein konkretes Preisgefüge abgezeichnet, da der Streik der Zollbeamten die Belieferung des Marktes ab dem vergangenen Samstag verhinderte, an dem formal die Verkaufsperiode für Heizöl begann. Seit Freitag (21.10.2011) erfolgen die Zollabfertigungen jedoch wieder regulär.

Chaos wegen differenter Heizölbesteuerung für Haushalte und Firmen

Das Finanzministerium fordert indessen hunderttausende Geschäftsinhaber und Gewerbetreibende auf, die zusammen mit Wohneinheiten in den selben Gebäuden untergebracht sind, beim Finanzamt rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, auf denen sie die von ihnen konsumierten Heizölmengen deklarieren, damit das Finanzamt dann die zusätzliche Sonderverbrauchsteuer und Mehrwertsteuer erhebt, die diesem Verbrauch entspricht. Dieser Modus wurde gewählt, um das aufgetretene Problem mit der unterschiedlichen Besteuerung des Heizöls zu lösen, welches ab diesem Jahr die Haushalte und die Unternehmen für Heizzwecke verwenden.

Gemäß dem “Mittelfristigen Volkswirtschaftlichen Rahmenprogramm 2011 – 2015″ wurde mit Beginn der diesjährigen Heizperiode (15. Oktober 2011) für Heizöl, welches die privaten Haushalte konsumieren, die Sonderverbrauchs- bzw. Heizölsteuer von 21 Euro auf 60 Euro pro 1.000 Liter angehoben, während 2012 die vollständige Angleichung der Heizölsteuer an die Besteuerung des Dieseltreibstoffs in Höhe von derzeit 412 Euro / 1.000 Liter erfolgen soll.

Für juristische Personen gilt jedoch dagegen die Angleichung der Heizölsteuer an die volle Dieselsteuer automatisch bereits ab diesem Jahr (womit sich für gewerbliche Verbraucher Heizölpreise in der Größenordnung von derzeit bis zu über 1,60 Euro / Liter ergeben!). Dieser Umstand wirft allerdings viele praktische Themen auf, da es in ganz Griechenland hunderttausende Gebäude gibt, in denen zusammen mit privaten Haushalten auch Geschäfte und Gewerbetreibende untergebracht sind.

Bezüglich dieser eher die Regel als eine Ausnahme darstellenden Fälle haben die Treibstoffhändler das Ministerium bereits vor geraumer Zeit darüber informiert, dass es ihnen nicht möglich sei, Rechnungen mit unterschiedlicher Verbrauchsteuer auszustellen, weil sich die Heizöllieferung ganz einfach global auf den (gemeinsamen) Heizungsbrenner des Gebäudes und nicht separat auf Brenner der Wohnungen oder der Geschäfte eines Gebäudes bezieht.

Bürokratie und Papierkrieg ohne Ende

Somit wurde schließlich gemäß einem von Finanzminister Evangelos Venizelos unterzeichneten Beschluss die Lösung gewählt, dass die juristischen Personen genau wie auch die übrigen Mieter des Gebäudes mit Öl mit der reduzierten Sonderverbrauchsteuer bzw. Heizölsteuer beliefert werden und danach Erklärungen an das Finanzamt oder den Zoll einreichen müssen, mit denen sie ihren Heizölverbrauch deklarieren und die ihnen entsprechende zusätzliche Sonderverbrauchsteuer (also die Differenz zur Dieselsteuer) plus Mehrwertsteuer abführen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge sind die Erklärungen für die Periode 15. Oktober – 31. Dezember 2011 bis zum 20.01.2012 und für die Periode 01. Januar – 30. April 2012 bis zum 20.05.2012 einzureichen.

Die deklarierten Angaben werden die Finanzämter bzw. die Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums unter anderem auf Basis der Aufstellungen kontrollieren, welche die Heizölhändler zu übermitteln verpflichtet sind, und falls sich der Verdacht einstellt, dass eine juristische Person Öl mit reduzierter Sonderverbrauchsteuer für die Heizung verwendet, kann sogar auch umgehend das Dezernat für Wirtschaftsverbrechen (SDOE) mobilisiert werden, um Kontrollen wegen Steuerhinterziehung, Zollvergehen und Treibstoffschwarzhandel durchzuführen und gegebenenfalls die entsprechenden Sanktionen zu verhängen.

Um festzustellen, ob Firmen und Gewerbetreibende die Wahrheit deklarieren, sollen die Nebenkostenabrechnungen herangezogen werden, aus denen die von jeder (Miet-) Partei verbrauchten Heizölmengen hervorgehen werden, und deshalb müssen auch die Hausverwaltungsgesellschaften die Zahlungsbelege an die Finanzämter übermitteln. Wenn es dagegen keine Verwaltungsgesellschaft zur Abrechnung der Umlagen gibt, wird das Finanzamt auf Basis einer rechtsverbindlichen Erklärung jeder juristischen Person die Fläche und anteilmäßige Beteiligung der jeweiligen Raumeinheit überprüfen, um danach den anteiligen Heizölverbrauch zu ermitteln.

(Quelle: in.gr)

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