Unbezahlte Stromrechnungen in Griechenland bei 822 Millionen Euro

In Griechenland summierten im ersten Halbjahr 2011 die Verbindlichkeiten an die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft aus unbezahlten Stromrechnungen auf 822 Millionen Euro.

Laut einem Schreiben des Unternehmensleiters der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) Arthuros Zervos, das im griechischen Parlament verlesen wurde, belaufen sich die Schulden der Kunden des Unternehmens aus unbezahlten Stromrechnungen zu Ende des ersten Halbjahrs 2011 auf insgesamt 822 Millionen Euro.

Bezeichnenderweise rühren die Verbindlichkeiten aus unbezahlten Stromrechnungen in der Kategorie der Niederspannungsversorgung zu einem Anteil von 45% von privaten Haushalten und zu einem Anteil von 46% von gewerblichen Kunden des Einzelhandels (Geschäfte und Betriebe) her. Konkret stellte sich im Juli 2011 folgendes Bild dar:
  • Die unbeglichenen Verbindlichkeiten von Kunden des Hochspannungsnetzes beliefen sich auf 153 Millionen Euro und des Mittelspannungsnetzes auf 111 Millionen Euro. Von diesen Schulden rühren bei der Mittelspannungsversorgung 24,5% von dem Staat und dem allgemeinen öffentlichen Sektor und die übrigen 75,5% von Unternehmen des privaten Sektors und landwirtschaftlichen Kunden her.
  • Die Schulden der Niederspannungskunden mit in Kraft stehendem Vertrag beliefen sich auf 350,1 Millionen und der Niederspannungskunden, deren Vertrag beendet wurde, auf 103 Millionen, während sich die Schulden der Öffentlichkeit in der Kategorie der Niederspannungsversorgung auf 105,9 Millionen beliefen. Von diesen Schulden der Niederspannungskunden mit gültigem Vertrag rühren 45.8% von Haushaltskunden, 3,5% von Industriekunden, 46% von gewerblichen und 4,7% von landwirtschaftlichen Kunden her.

Die Schulden der öffentlichen Hand in der Kategorie der Niederspannungsversorgung stellen sich in Einzelheiten folgendermaßen dar:
  • Sammelrechnungen des Staates (Ministerien usw.); 28,42 Millionen Euro. Euro (Forderung ist gerichtlich anhängig).
  • Erdbebenopfer von Attika: 4,7 Millionen Euro (Verpflichtung des Staates).
  • Stadtwerke (DEYA) Kozani: 3,34 Millionen Euro (Forderung ist gerichtlich anhängig).
  • Wasserversorgungsverband Zankynthos (Zante): 2,25 Millionen Euro (Forderung ist gerichtlich anhängig).
  • Stadtwerke (DEYA) Ptolemaida: 4,73 Millionen Euro (Forderung ist gerichtlich anhängig).
  • Öffentliche Bezirksverwaltungen (elektrische Beleuchtung der Nationalstraßen): 13,47 Millionen Euro.
Fristen zur Begleichung der Stromrechnung in Griechenland

Wie Herr Zervas in seinem Schreiben bezüglich des Verfahrens der Einziehung der Rechnungen anführt, erfolgt diese gemäß den Regelungen des Unternehmens und der geltenden Versorgungsordnung; wenn eine fällige Rechnung nicht bis zur Ausstellung der nächsten Rechnung beglichen wird, erfolgt demnach automatisch Übertrag des überfälligen Betrags auf die neue Rechnung.

Auf dieser (neuen bzw. Folge-) Rechnung erscheint dann an gut sichtbarer Stelle ein Hinweis auf die drohende Stromabschaltung, mit dem der Kunde schriftlich über die anstehende Unterbrechung der Stromversorgung informiert wird, falls bis zum Fälligkeitsdatum dieser zweiten Rechnung nicht wenigstens der Betrag der Schuld beglichen wird, der aus der vorherigen Rechnung herrührt. In der Praxis haben die Kunden mit zweimonatige, Rechnungsstellungszyklus somit einen Spielraum, ihre Rechnung innerhalb von 85 Tagen ab deren Zustellung und innerhalb von 25 Tagen nach ihrer schriftlichen Benachrichtigung mit der nächsten Rechnung zu begleichen.

Wie Herr Zervas darlegt, kommen – sofern die Rechnungen nicht beglichen werden – nach deren Fälligkeit alle gesetzlichen Aktionen zur Anwendung, die von dem Belieferungsvertrag und der Versorgungsordnung vorgesehen sind, “wobei auch die Stromabschaltung nicht ausgeschossen ist“. Er führt jedoch ebenfalls an, dass “natürlich spezielle Fälle von Anträgen der Kunden der DEI sowie auch von Trägern, die diese vertreten, auf eine Schuldenregelung wegen des objektiven Unvermögens und der heutigen wirtschaftlichen Umstände von den lokalen Geschäftsstellen mit der gebotenen Achtsamkeit und immer im Rahmen der Möglichkeiten gehandhabt werden, welche die Unternehmensordnung bietet“.

Weiter wies der Leiter der DEI darauf hin, dass neulich zur einheitlichen und gleichen Behandlung der Kunden der Vorstand des Unternehmens ein neues Verfahren der Schuldenregelung genehmigte, analog zu der Kategorie, der die Kunden zugeordnet sind (Haushaltsverbraucher, gewerbliche Verbraucher, empfindliche Gruppen usw.), und dem Grad ihrer Zahlungsmoral bei der Begleichung der Rechnungen (siehe auch Elektrizitätsgesellschaft in Griechenland plant Point-System für faule Kunden). Gleichzeitig eilte sich Herr Zervas jedoch zu betonen, dass “trotz der ungünstigen Konjunktur die überwältigende Mehrheit der Kunden der DEI ihren Verpflichtungen entspricht und ein Anteil in der Größenordnung von 90% seine Rechnungen fristgerecht begleicht“.

Die Angaben bezüglich der unbeglichenen Rechnungen der DEI wurden an das Parlament zur Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten der ND Nikos Nikolopoulos weitergeleitet, der die Daten über die unbezahlten Rechnungen des ersten Halbjahres 2011 verlangt hatte.

(Quelle: in.gr)

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