Rentner der IKA in Griechenland müssen sich identifizieren lassen

In Griechenland müssen sich alle Rentner des größten gesetzlichen Sozialversicherungsträgers einem obligatorisch Identifizierungsverfahren unterziehen.

Ab dem 01. Juli 2011 müssen in Griechenland alle Rentner des gesetzlichen griechischen Sozialversicherungsträgers IKA-ETAM bei der Bank, bei der sie das Konto für die Überweisung ihrer Rente führen, persönlich vorstellig werden und sich ausweisen.

Dieses neue obligatorische Identifizierungsverfahren wird sich fortan jedes Jahr wiederholen, wobei für das laufende Jahr die Frist am 30. September 2011 ausläuft. Nach diesem Stichtag werden die Leistungen an Empfänger, die sich dem Identifizierungsverfahren nicht fristgemäß unterzogen haben, bis auf weiteres eingestellt werden.

Für die Ausweisung bei der Bank sind vorzulegen:
der polizeiliche Personalausweis
der Rentenbescheid

In der einschlägigen Bekanntmachung der IKA-ETAM wird betont, dass im Fall von Personen, die nicht in der Lage sind, persönlich bei der zuständigen Bankfiliale zu erscheinen, der gesetzliche Vertreter oder mit einer aktuellen und offiziell beglaubigten Vollmacht ausgestattete Bevollmächtigte des jeweiligen Rentners sich zur Vorlage der vorstehenden Unterlagen zu der Geschäftsstelle der IKA begeben muss, die für den Wohnort des Rentners zuständig ist – also nicht zur zuständigen Bank.

Außer der Maßnahme des persönlichen Identifizierungsverfahrens soll auch eine Verordnung erlassen werden, wonach auf den standesamtlichen Sterbeurkunden neben den bisher erforderlichen Angaben zukünftig auch die Steuer-ID und die Sozialversicherungsnummer der verstorbenen Person anzuführen ist. Das Ziel dieser Verordnung liegt darin, jeden Monat die Rentenregister der Kasse zu aktualisieren, damit die Dienststellen der IKA-ETAM rechtzeitig zur Einstellung der Rentenzahlung an verstorbene Personen schreiten können.

Die Leitung der IKA-ETAM hofft, mit der obligatorischen Identifizierung der Rentner durch die Banken und die zeitnahe Bekanntgabe des Ablebens von Rentnern das Phänomen in den Griff zu bekommen, dass Verwandte oder Dritte unberechtigterweise die Rentenzahlungen an verstorbene Versicherte n Empfang nehmen.

Bereits im Rahmen einer in 38 Geschäftsstellen der IKA durchgeführten Kontrolle, die sich auf insgesamt 1.660 Rentner in einem “verdächtig” hohen Alter bezog, wurden laut dem Arbeitsminister Jorgos Koutroumanis 244 Fälle aufgedeckt, in denen die Renten auch nach dem Ableben der jeweiligen Rentner weitergezahlt wurden.

Es stellt sich allerdings die Frage, warum wieder einmal die Bürger für die Unzulänglichkeiten des ineffizienten Verwaltungsapparates büßen und im konkreten Fall fortan hunderttausende Rentner jedes Jahr zu den Banken pilgern müssen, obwohl ein Abgleich der Datenbestände der einschlägigen Behörden und Träger inzwischen durchaus realisierbar wäre.

(Quelle: in.gr)

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