Steuer-Rambos in Griechenland wegen Bestechung verhaftet

In Griechenland wurden wieder einmal Beamten des Sonderdezernats zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wegen passiver Bestechung festgenommen.

Am Montagnachmittag (16.05.2011) wurden in Athen von Polizeibeamten der Abteilung für interne Angelegenheiten drei Beamten des – dem griechischen Finanzministerium unterstehenden – Sonderdezernats für Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (YpEE, vormalsSDOE, im Volksmund als “Steuer-Rambos” tituliert) mit der Beschuldigung der passiven Bestechung festgenommen.

Konkret handelt es sich um drei Männer (zwei 45-Jährige und einen 48-Jährigen), gegen die ein Strafverfahren wegen gemeinschaftlich und gewohnheitsmäßig ausgeübter passiver Beamtenbestechung (Schwerverbrechen) sowie auch des gemeinschaftlich ausgeübten Versuchs der Erpressung eingeleitet wurde. In die Anklage gegen den 48-Jährigen wurde zusätzlich auch die Straftat des illegalen Besitzes und Führens einer Waffe aufgenommen, da in seinem Besitz eine Pistole mit einem Magazin und einer Patrone gefunden wurden.

Wie von der griechischen Polizei (ELAS) bekannt gegeben wurde, begaben sich die konkreten Beamten zu einem Unternehmen (Reifendienst) in Ägaleo und forderten von der Inhaberin auf erpresserische Weise den Betrag von 1.000 Euro, um (nur) die geringstmöglichen Geldstrafen für (Steuer-) Vergehen festzustellen.
Erpresste Unternehmerin schaltete Dezernat für interne Angelegenheiten ein

Die Inhaberin des Unternehmens schaltete jedoch die Abteilung für interne Angelegenheiten ein, woraufhin die entsprechenden Geldscheine markiert wurden, die sie im weiteren Verlauf den “Steuer-Rambos” übergab. Letztere wurden dann beim Verlassen des Betriebs festgenommen und die markierten Geldscheine bei einem der Täter – konkret dem 48-jährigen Beamten – gefunden.

Wie sich aus den polizeilichen Ermittlungen ergab, hatten die selben Beamten das konkrete Unternehmen auch bereits vor etwa zehn Tagen aufgesucht und auf die selbe Weise Geld gefordert und erhalten, um als Gegenleistung die geringstmöglichen Geldstrafen für festgestellte Steuervergehen zu verhängen. Bei den anschließenden Haussuchungen wurden ein erheblicher Geldbetrag in bar in der Wohnung des verhafteten 48-Jährigen sowie auch ein luxuriöser PKW gefunden und beschlagnahmt.

Seitens des Finanzministerium wurde bekannt gegeben, dass bereits “Verwaltungsmaßnahmen ergriffen wurden und ein Disziplinarverfahren folgen werde“, sowie auch ausdrücklich betont, dass “die Führung des Finanzministeriums entschlossen ist, in Fällen des deliktischen Verhaltens von Beamten keinerlei Toleranz zu zeigen, die entsprechenden Bestrafungen zu verhängen und unerbittlich gegen jedes Phänomen der Korruption innerhalb der Behörden des Finanzministeriums vorzugehen“.

Es sei angemerkt, dass gemäß den Bestimmungen des neuen griechischen Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung für derartige Straftaten speziell im Fall von Beamten des Finanzministeriums unabhängig von dem strittigen Betrag (also praktisch bereits ab nur einem Euro) bis zu 10 Jahre Haft und auch die Möglichkeit zur sofortigen vorläufigen Inhaftierung vorgesehen ist.

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