Griechenland - Hungerstreik in Amygdaleza

Die Flüchtlinge des griechischen Sammellagers Amygdaleza sind nach dem Tod eines Leidensgenossen in Hungerstreik getreten. Nach Informationen der antirassistischen griechischen Organisation KEERFA vom Dienstag verstarb Mohamed Asfak bereits am 6. November, kurz nachdem er aus dem Lager ins Krankenhaus gebracht worden war.

KEERFA zufolge litt der 26jährige Pakistaner seit Monaten an den Folgen schwerer körperlicher Misshandlungen: Er war bei einem Aufstand im Sammellager von Korinth von der eingesetzten Polizei brutal zusammengeschlagen worden. Nach seiner Verlegung ins Lager von Amygdaleza, einen Vorort von Athen, habe Asfak über schwere Atembeschwerden geklagt und verlangt, in ein Krankenhaus gebracht zu werden. Die Lagerverwaltung habe jedoch erst reagiert, als der Kranke bereits »im letzten Stadium« lag, so die Organisation.

Mohamed Asfak ist nicht der erste Flüchtling, der sein Leben wegen fehlender medizinischer Hilfe in griechischen Sammellagern verlor. Erst im vergangenen Juli war – ebenfalls in Amygdaleza – ein Migrant unter bis heute ungeklärten Umständen gestorben. Weder die Todesfälle noch die Proteste der Eingesperrten haben zu einer Änderung der Verhältnisse geführt. Vielmehr wurden den zur Zeit hungerstreikenden Flüchtlingen von Amygdaleza Prügel angedroht, wie KEERFA berichtete.


In Athen wird derweil der Prozess gegen insgesamt 30 Migranten fortgesetzt. Sie hatten sich im August vergangenen Jahres mit einem Aufstand gegen die unmenschlichen Bedingungen und die Dauer ihrer Inhaftierung gewehrt (jW berichtete). Am dritten Verhandlungstag wurde deutlich, dass die als Zeugen der Anklage geladenen im Lager angestellten Polizisten offenbar abgesprochene und vorgefertigte Aussagen machen. So behauptete ein Zeuge, er habe mit hundertprozentiger Sicherheit gleich vier Angeklagte beim Steinewerfen gesehen. Außerdem habe er sie auch beim Zeigen beleidigender Gesten und dem Entzünden von Feuern während des Protestes beobachtet.

Weder in der ursprünglichen Aussage vor dem Untersuchungsrichter noch am Dienstag vor Gericht konnte der Zeuge jedoch angeben, woran er genau diese Angeklagten identifiziert haben will. Auch die Frage der Richterin, wie es denn sein könne, dass er ausgerechnet diese vier Menschen über einen längeren Zeitraum beim Begehen verschiedener Straftaten beobachtet habe, aber keinen einzigen anderen der über 100 unmittelbar Beteiligten zumindest identifizieren könne, konnte der Zeuge nicht beantworten.

Ein weiterer Zeuge war sich ebenfalls sicher, weitere vier Angeklagte beim Verüben exakt derselben Straftaten gesehen zu haben. Er konnte sich allerdings nicht mehr daran erinnern, wie er sie einen Tag später bei einer angeblichen Gegenüberstellung wiedererkannt hatte. »Wahrscheinlich« hätte die Konfrontierung im Untergeschoss der Ausländerbehörde stattgefunden, mutmaßte der Beamte. Auch wusste er nicht, ob die Beschuldigten dabei Schilder mit Nummern getragen haben.

Die Tatsache, dass die Haftzellen indes in einem der Obergeschosse liegen, war dem Zeugen anscheinend unbekannt. Darüber hinaus erklärte der unter Eid stehende Zeuge, der Untersuchungsrichter habe seine Aussagen damals als individuelles Wortprotokoll festhalten lassen. Warum sie dann aber hinsichtlich der den jeweiligen Angeklagten vorgeworfenen Straftaten wortwörtlich identisch mit der – andere Angeklagte betreffenden – Aussage eines weiteren Zeugen ist, konnte er nicht erklären.

Die Verteidigung geht aufgrund solcher »Merkwürdigkeiten« davon aus, dass den Zeugen vorgefertigte Aussagen vorgelegt wurden. Sie mussten nur noch unterschreiben. Ob das mit drei Berufsrichtern und vier Geschworenen besetzte Gericht den Zeugen dennoch Glaubwürdigkeit zugesteht, wird erst das Urteil zeigen.


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