Neue Rentenkürzungen in Griechenland

In Griechenland treten rückwirkend ab Anfang 2012 neue Rentenkürzungen in Kraft, um die in dem neuen Memorandum geforderten Einsparungen zu erreichen.

Rückwirkend ab dem 01. Januar 2012 treten in Griechenland für 340.000 Rentner Kürzungen der Hauptrenten um 12% des 1.300 Euro übersteigenden Betrags in Kraft, während auf Zusatzrenten ab 200 Euro eine gestaffelte Kürzung der Bezüge um 10% bis 20% zur Anwendung kommt. Eine abweichende Regelung gilt nur für die Rentenkasse der Seeleute (NAT), deren Renten rückwirkend horizontal ab dem ersten Euro um 7% gekürzt werden. Anstatt wie anfänglich vorgesehen nur die Renten der Rentner der Staatsunternehmen (DEKO) zu beschneiden, beschloss die griechische Regierung schließlich die Kürzung der Hauptrenten aller gesetzlichen Rentenkassen, damit weitere 100 Mio. Euro eingespart werden.

Es sei angemerkt, dass dies die zweite Kürzung der Hauptrenten innerhalb von 4 Monaten ist, da die vorherige Beschneidung der Renten im November 2011 erfolgt war und sich auf eine Kürzung um 20% der über den den Betrag von 1.200 Euro hinausgehenden Rentenbezüge bezog. Ein Rentner, der vor 5 Monaten eine Hauptrente von 1.800 Euro erhielt, sank somit nach den Kürzungen im November 2011 auf 1.680 Euro und erhält mit der erneuten Kürzung fortan eine Rente von nur noch 1.635 Euro, verliert also auf Jahresbasis 1.980 Euro.

Kürzungen bei der Sozialversicherung anstatt bei Ministerien

Laut Quellen des Arbeitsministeriums liegt der letztendlich durch die Rentenkürzungen eingesparte Betrag in einer Größenordnung von 400 Mio. Euro anstatt der anfänglich verlangten 300 Mio. Euro, weil die von den anderen Ministerien zusammengebrachten Einsparungen um 100 Mio. Euro unter den Beträgen lagen, welche mit der Troika vereinbart worden waren. Somit wurden diese bei der Sozialversicherung gesucht.

Es sei angemerkt, dass auf Basis des neuen Memorandums vor der ersten Auszahlung des neuen Programms die griechische Regierung als Voraussetzung vorab Kürzungen bei den Rentenkassen mit hohen Durchschnittsrenten oder jenen, die hohe Zuschüsse aus dem Staatshaushalt erhalten, mit dem Ziel der Einsparung von 300 Mio. Euro zu adoptieren hat.

Kürzungen der Zusatzrenten

Was die Zusatzrenten betrifft, wird es rückwirkend ab 01. Januar 2012 Kürzungen geben, die sich folgendermaßen gestalten:
  • die Zusatzrenten ab 200 bis 250 Euro werden um 10% gekürzt,
  • die Zusatzrenten ab 250 bis 300 Euro werden um 15% gekürzt,
  • die Zusatzrenten ab 300 Euro und mehr werden um 20% gekürzt.
Ziel der forcierten Regelungen ist, dass sich der Ergänzungsanteil der Zusatzrenten ab 20% bis zu 45% bewegt, wobei die Kürzungen hauptsächlich jene Rentner betreffen, die durch die defizitären Kassen gedeckt sind. Aufzeigend wird angeführt, dass sich bei der ETEAM – die über Gelder für die Renten bis Ende März verfügt – der Ergänzungsanteil derzeit bei ab 26% bis zu 60% bewegt.

Parallel sieht der endgültige Plan des Ministeriums für die Zusatzrenten die Zusammenlegung aller Versicherungsträger der Arbeitnehmer vor. Es wird also eine “gigantische” Kasse für 3,5 Millionen Versicherte geschaffen werden, während es auch eine “Spardose” für die Vermögensteile der konkreten Träger geben wird.

Auf den neuen Versicherungsträger sollen in einer ersten Phase die Kassen ETAM (also die Zusatzkasse der IKA), TAYTEKO (für Beschäftigte des allgemeinen öffentlichen Sektors), ETAT (für Bankangestellte), TEADY (für staatliche Beamten) und TEAIT (für Beschäftigte des privaten Sektors) … übertragen werden. Schließlich ist zu betonen, dass für jeden Versicherten “persönliche Konten” geschaffen werden, auf welche die Einnahmen aus den Beiträgen gelenkt werden.

Strengere Einkommenskriterien für Beihilfen an Kinderreiche

In dem selben Maßnahmenpaket sind auch Kürzungen bei den Beihilfen für Kinderreiche enthalten. Konkret ändert sich das Einkommenskriterium für Eltern von drei und vier Kindern, das von derzeit 55.000 Euro auf fortan 45.000 Euro gesenkt wird. Die Beihilfe beläuft sich für Eltern von drei Kindern auf 265 Euro im Monat und für alle mit 4 Kindern auf 309 Euro im Monat. Alle mit 5 und mehr Kindern werden die Beihilfe für Kinderreiche weiterhin wie bisher erhalten.

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