Arbeitnehmer in Griechenland verlieren bis zu 50 Prozent ihres Lohns

Arbeitnehmer des privaten Sektors in Griechenland verlieren infolge der Maßnahmen des aufgezwungenen neuen Sparpakets bis zu 50% ihrer monatlichen Bezüge.

Die Kürzung der Arbeitsvergütung um bis zu 50% und die Demontage der Pyramide der kollektiven Tarifverträge zählen zu den härtesten Maßnahmen, die in Griechenland während der letzten fünf Jahrzehnte ergriffen wurden. Infolge der neuen Sparmaßnahmen, welche Griechenland von der Troika bzw. speziell auch auf Betreiben Deutschlands zur angeblichen “Rettung” des Landes aufgezwungen werden, verlieren ungelernte Arbeiter jährlich wenigstens drei Monatslöhne. Auf Basis von Branchentarifverträgen entlohnte Arbeitnehmer werden sogar bis zur Hälfte ihrer Bezüge einbüßen, während das Arbeitsrecht hinsichtlich der kollektiven Verträge in das Jahrzehnt von 1950 zurückfällt.

“Mit den neuen Maßnahmen tritt das Kollektivrecht in den Hintergrund, vorangestellt werden die individuelle Verhandlung und der persönliche Arbeitsvertrag“, betont gegenüber der Zeitung “Vima” ein Funktionär der politischen Führung des Arbeitsministeriums. Die Verhandlung auf persönlichem Niveau endet jedoch immer zu Gunsten der “stärkeren Partei“, die im vorliegenden Fall die Arbeitgeberseite ist. Mit der Umsetzung der Maßnahmen tritt unmittelbar der Umsturz des Allgemeinen Nationalen Manteltarifvertrags ein, während in spätestens 15 Monaten auch die Gesamtheit der Branchentarifverträge gekippt wird und die Löhne auf die Mindestgrenzen gedrückt werden.

Auswirkung der neuen Maßnahmen auf den Arbeitsmarkt

Zuallererst stellt die sogenannte “Rettung des 13. und 14. Monatslohns” einen Selbstbetrug dar, wenn sie dem Prozentsatz der Senkung des Mindestlohns gegenüber gestellt wird. Mit der Umsetzung der Beschneidung des gesetzlichen Mindestlohns um 22% gehen auf Jahresbasis ungefähr drei Monatslöhne “verloren”, während der Verlust bei Streichung der “Zulagen” (= Oster-, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zwei Monatslöhne betragen hätte. Mit dem neuen Moratorium werden die Mindestlöhne letztendlich um 22% gesenkt. Diese Senkung gilt für die Gesamtheit der auf Basis des Allgemeinen Nationalen Manteltarifvertrags entlohnten Arbeitnehmer, sprich ungefähr 15% der Beschäftigten.

Gleichzeitig zieht die Senkung der Mindestlöhne mit der nächsten Vorgabe des Moratoriums auch die höheren Löhne mit nach unten. Konkret wird ausdrücklich angeführt, dass die in Kraft stehenden Tarifverträge obligatorisch innerhalb eines Jahres, also spätestens im Februar 2013 auslaufen werden. Nach weiteren drei Monaten (sprich der fortan geltenden Dauer der “Nachwirkung”) wird dann folglich – sofern es keinen neuen Tarifvertrag geben wird – die Verhandlung auf persönlichem Niveau erfolgen, mit den Bezügen des Allgemeinen Nationalen Manteltarifvertrags als Basis. Außerdem bleiben nur die Zulagen für Position, Kinder, Qualifikation und die Gefahrenzulage erhalten.

Daher hängen die Verträge von ungefähr 2 Millionen Beschäftigten bereits jetzt in der Luft, weil ihre Branchentarifverträge entweder ausgelaufen sind oder “obligatorisch” in einem Jahr auslaufen werden und die betroffenen Arbeitnehmer gezwungen sein werden, die Kürzung ihrer Bezüge auf persönlichem oder auf Unternehmensniveau neu auszuhandeln.

Erneute Senkung der gesetzlichen Mindestlöhne bis Juli 2012

Gleichzeitig verlangt die Troika auch eine erneute Senkung der Mindestlöhne bis Juli 2012, damit die Mindestlöhne in Griechenland … an die Löhne der wettbewerbsfähigen Länder angeglichen werden. Somit zeichnet sich die Möglichkeit ab, dass der (Brutto-) Mindestlohn die 566 Euro des entsprechenden Lohns in Portugal erreicht.

Die grundlegenden Regelungen des neuen Memorandums bzw. Moratoriums umfassen:
  1. Senkung des Mindestlohns des Allgemeinen Nationalen Manteltarifvertrags um 22%. Für junge Leute unter 25 Jahren wird die Senkung des gesetzlichen Mindestlohns sogar 32% betragen.
  2. Lohnerhöhungen werden über die gesamte Dauer des Programms eingefroren, während auch die automatischen Lohnzuwächse so lange eingefroren bleiben werden, bis die Arbeitslosigkeit unter 10% sinkt.
  3. Die maximale Geltungsdauer kollektiver Verträge beträgt drei Jahre. Die bestehenden Tarifverträge laufen spätestens innerhalb eines Jahres aus.
  4. Die Dauer der sogenannten “Nachwirkung” (sprich die Verbindlichkeit ausgelaufener Tarifverträge) wird von bisher sechs auf fortan drei Monate reduziert.
  5. Nach Auslaufen der “Nachwirkung” und sofern es keinen neuen Kollektivvertrag gibt, gilt als Berechnungsbasis der Mindestlohn des Manteltarifvertrags. (Quellen des Arbeitsministeriums versichern diesbezüglich, dass der Mindestlohn des Branchentarifvertrags und nicht des Allgemeinen Nationalen Rahmentarifvertrags gemeint ist.)
  6. Die einzigen Zulagen, welche erhalten bleiben, sind die Zulagen für Position, Kinder, Qualifikation und die Gefahrenzulage. In der Luft hängt die “Zulage für Verheiratete” (= Familienzulage), für welche das Arbeitsministerium die Möglichkeit offen lässt, diese in die endgültige Regelung aufzunehmen.
  7. Die Möglichkeit zur einseitigen Anrufung der Schlichtungs- und Schiedsorgane wird abgeschafft, dagegen ist fortan ist die Zustimmung beider Seiten (der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer) erforderlich.
  8. Die Sozialleistungen werden gekürzt und außerdem von Einkommenskriterien abhängig gemacht werden.
  9. Abschaffung der Unkündbarkeit bei allen Staatsunternehmen (DEKO) und Banken.

Freier Fall der Löhne auf dem privaten Sektor in Griechenland

Die Senkung der Mindestlöhne und die Änderungen bei der Gesetzgebung über Tarifverträge führen auf dem privaten Sektor zu einem freien Fall der Löhne. Bezeichnend sind folgende Fälle:
  • Ein verheirateter Beschäftigter mit neunjähriger Dienstzeit hat gemäß dem Nationalen Manteltarifvertrag ein Anrecht auf monatliche Bezüge in Höhe von 1.037,13 Euro brutto. Infolge der horizontalen Kürzung um 22% sinken seine Bezüge auf 808,96 Euro brutto. Der konkrete Arbeitnehmer wird mehr als drei Monatslöhne verlieren.
  • Ein lediger Beschäftigter mit dreijähriger Dienstzeit hat gemäß dem Nationalen Manteltarifvertrag einen Lohnanspruch von 813,99 Euro brutto. Mit der Kürzung um 22% sinkt sein Monatslohn 634,91 Euro brutto.
  • Ein verheirateter Bankangestellter mit sechsjähriger Dienstzeit und Abitur hat einen gesetzlichen Lohnanspruch von monatlich 1.230 Euro brutto. Falls es keinen neuen Branchentarifvertrag geben wird, läuft er in Gefahr, sich mit einem Gehalt sogar auch auf dem Niveau des gesenkten Nationalen Manteltarifvertrags wiederzufinden.- sprich sich mit monatlich 751,24 Euro brutto abfinden zu müssen.

(Quelle: To Vima)

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