Säumige Behörden in Griechenland müssen Bürger entschädigen
In Griechenland haben die Bürger ein Recht darauf, von säumigen Verwaltungsbehörden und Dienststellen finanziell entschädigt zu werden.
Wie in einem Runderlass des griechischen Innenministeriums angeführt wird, können Bürger sich sogar auch an die Zentren für Bürgerservice (KEP) wenden und dort die Zahlung einer finanziellen Entschädigung wegen Nichteinhaltung der vorgesehenen Fristen für die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen durch Behörden, Dienststellen und Träger des allgemeinen Zuständigkeitsbereich des Ministeriums fordern.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass für alle Dienststellen der öffentlichen Behörden, der Träger der lokalen Selbstverwaltungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts die allgemeine Regel gilt, innerhalb von maximal 50 Tagen ab der Einreichung auf Anträge von Bürgern zu antworten und die relevanten Vorgänge abzuwickeln.
Wird diese Vorschrift nicht eingehalten ist der Bürger berechtigt, seine vollumfängliche finanzielle Entschädigung innerhalb von 60 Tagen ab dem erfolglosen Verstreichen der in Rede stehenden Frist zu beantragen.
(Quelle: in.gr / 19.05.2011)