Klage gegen staatliche Preiskontrolle bei Benzin in Griechenland

Treibstoffhändler in Griechenland klagen vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof gegen die in einigen Regionen des Landes verfügten Höchstpreise für bleifreies Benzin.

Der Verband der Treibstoffhändler Griechenlands und 14 Tankstellenbesitzer bzw. -inhaber aus verschiedenen Regionen des Staatsgebietes (Korfu, Andros, Kefallinia und Paxous) haben den obersten griechischen Verwaltungsgerichtshof (StE) angerufen und verlangen die Annullierung der beiden Ministerbeschlüsse, mit denen für einige Regionen des Landes Höchstpreise für bleifreies Normalbenzin festgesetzt wurden.

In ihrer Beschwerde argumentieren die Treibstoffhändler, dass die griechische Energie-Regulierungsbehörde (RAE) in ihrem einschlägigen Gutachten, welches obligatorisch der Fassung eines Beschlusses zur Verhängung von Großhandelshöchstpreisen für bleifreies Benzin vorhergeht, “von der Notwendigkeit zur Festsetzung von Höchstpreisen für bleifreies Benzin nicht vollständig überzeugt worden ist“.

Somit sei laut der Argumentation der Treibstoffhändler die Verfügung von Höchstpreisen “experimenteller Natur” ohne die Gewissheit, dass diese wirklich verhängt werden müssen, rechtswidrig. Zusätzlich lautet es in der Klage, dass die Verhängung von Höchstpreisen im Gegensatz zu dem Prinzip der Entwicklung des freien Wettbewerbs und Artikel 5 der Verfassung stehe, der die wirtschaftliche Freiheit schützt.

Speziell hinsichtlich des ersten Ministerbeschlusses unterstreichen die Treibstoffhändler dessen Rechtswidrigkeit, da nicht die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden, welche vorsehen, dass zur Verhängung von Höchstpreisen die Verhältnisse auf dem internationalen und inländischen Markt und speziell der mittelfristige durchschnittliche Verkaufspreis dieser Produkte an den Tankstellen der Region Attika und in anderen Gebieten des Landes berücksichtigt werden, in denen sich der Wettbewerb zufriedenstellend entwickelt.

Laut der Beschwerde sei dieser erste Ministerbeschluss somit rechtswidrig, da er nur die mittleren Einzelhandelsverkaufspreise in den Präfekturen des Landes berücksichtigte, die in selbigem Beschluss angeführt werden, ohne die durchschnittlichen Verkaufspreise in Attika und anderen Regionen zu berücksichtigen.

Weiter wird argumentiert, dass der 15 Tage nach dem ersten Ministerbeschluss ergangene zweite Beschluss nichtig sei, weil er neue und im Vergleich zu dem ersten Beschluss weiter reduzierte Kraftstoffhöchstpreise in den selben Präfekturen des Landes festsetzte, ohne dass wie vom Gesetz gefordert zwei Monate verstrichen waren, aber der Beschluss parallel auch der erforderlichen Begründung entbehrte.

Schließlich sei der zweite und wie bezeichnenderweise in der Beschwerde angeführt “für die Treibstoffhändler noch nachteiligere als der erste” Ministerialerlass ohne vorherige Stellungnahme der Energie-Regulierungsbehörde ergangen und somit ebenfalls rechtswidrig.

(Quelle: in.gr / 26.05.2011)

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