Arbeitslosigkeit und gesetzliche Mindestlöhne in Griechenland

Ein Viertel aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Griechenland erhält nur den gesetzlichen Mindestlohn, während Arbeitslose zunehmend aus dem Netz sozialer Leistungen herausfallen.

Das enttäuschende Bild des griechischen Arbeitsmarktes, auf dem sich die Lage kontinuierlich verschlechtert, bestätigt nun auch eine Untersuchung des Zentrums für Planung und Wirtschaftserhebungen (KEPE). In ihren entmutigenden Schlussfolgerungen verzeichnet die Studie, dass 25% der Beschäftigten nur mit den gesetzlichen Mindestbezügen entlohnt werden, während für alle “schwarz” Beschäftigten nicht einmal diese minimalen Bezüge gewährleistet seien.

Die Langzeitarbeitslosigkeit und die Arbeitslosigkeit der Jüngeren und Frauen bleibt trotz der vielen Gemeinschaftsmittel, die für die Bewältigung des Problems bereit gestellt wurden, systematisch hoch“, fügt die Untersuchung an, die alle befolgten Beschäftigungspolitiken als zumindest ineffektiv beurteilt.

Im Einzelnen werden laut der Untersuchung 6,2% der Vollzeitbeschäftigten in Griechenland unter den gesetzlichen Mindestlöhnen bezahlt und 25% erhalten nur die Mindestbezüge, während unter den Mindestlöhnen auch die “schwarz” beschäftigten Arbeitnehmer – überwiegend sowohl illegale als auch legale Immigranten – bezahlt werden.

Ebenfalls existieren signifikante Lücken in der Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitslosen und aller, die sich zum ersten Mal auf den Arbeitsmarkt begeben. In der Untersuchung wird auch festgestellt, dass der griechische Arbeitsmarkt eine geringe Beteiligung und Beschäftigung der Bevölkerung im produktiven Alter aufweist.

Langzeitarbeitslosigkeit in Griechenland nimmt epidemische Ausmaße an

Weiter gelangt die Erhebung zu dem Schluss, dass die Arbeitslosigkeit und speziell die Langzeitarbeitslosigkeit der Jüngeren und Frauen trotz der Bereitstellung von Mitteln aus drei aufeinanderfolgenden EU-Rahmenprogrammen zur Stärkung der Beschäftigung systematisch auf einem hohen Niveau stagniert und epidemische Merkmale angenommen habe.

Die Untersuchung fügt an, dass die 2008 begonnene internationale Finanzkrise in Kombination mit der Defizit- und Schuldenkrise des griechischen Staates die Indizes der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit verschlimmert haben. Andererseits wird betont, dass die drastische Einschränkung dieser negativen Merkmale bzw. die produktive Nutzung der menschlichen Ressourcen des Landes eine notwendige Voraussetzung für seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Besserung darstelle. Die Gestaltung und Umsetzung einer effektiven Beschäftigungspolitik werde jedoch durch die unzureichende Kenntnis der Funktion des Arbeitsmarktes erschwert.

Die Untersuchung des KEPE über die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt führten zum Zweck der Unterstützung in der Spezifizierung der Basispolitik zur Erhöhung der Beschäftigung die Forscher des KEPE durch: Kostas Kanellopoulos, Kyriaki Athanasouli, Kostas Evstratoglou, Jiannis Panagopoulos.

Primäre Schlussfolgerungen und Vorschläge der Untersuchung

Einige der Hauptfeststellungen und abgeleiteten politischen Grundsätze sind Folgende:
  • Die Arbeitsgesetzgebung schützt die Bezüge und Beschäftigung nur der beschäftigten Arbeitnehmer, während sie nur wenig zur Förderung der Arbeitsnachfrage oder dem Übergang Beschäftigter von einer Arbeitsmarktposition zu einer anderen vorsieht.
Die Arbeitslosen und speziell jene, die sich zum ersten Mal auf den Arbeitsmarkt begeben, stellen in der Arbeitsgesetzgebung kein Thema dar. Indem der institutionelle Rahmen nur die bereits auf dem offiziellen Arbeitsmarkt beschäftigten Arbeitnehmer schützt und gleichzeitig die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf diesem entmutigt, werden die Personen in die Selbständigkeit oder in die Schattenwirtschaft gedrängt und die Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit der Arbeitsmarkt-Neuzugänger und auch all jener geschürt, die nur über geringe Qualifikationen verfügen.

Arbeitslose, Immigranten und Teilzeitbeschäftigte üben keinen Einfluss auf kollektive Verhandlungen und deren Ergebnisse aus.
  • Freie kollektive Verhandlungen kann es auf dem öffentlichen Sektor (und in öffentlichen Unternehmen) nicht geben, weil dort keine Arbeitgeber im klassischen Sinn existieren, sondern bei Trägern ohne Konkursrisiko eingesetzte politische Verwaltungen, die in der Regel leichter – und zwar häufig unter dem Aspekt politischer Vorteile – den Forderungen der Gewerkschaften nachgeben.
Einen signifikanten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und Besoldung ihrer Mitglieder scheinen die sekundären gewerkschaftlichen Organisationen des öffentlichen Sektors zu haben, obwohl keine offiziellen kollektiven Verhandlungen erfolgen.

Einen ebenfalls erheblichen Einfluss auf die Funktion der Arbeitsmärkte üben die Kammern oder wissenschaftlichen Verbände der Freiberufler (hauptsächlich Ingenieure, Rechtsanwälte und Ärzte) aus.
  • Die Gesamtbeschäftigung präsentierte in den 80er Jahren einen jährlichen Anstieg von 0.5%, in den 90er Jahren von 1,3% und in den sieben Jahre 2001 – 2007 von 1,9%.
Von 3.526.900 Personen im Jahr 1991 erreichte die Beschäftigungsrate 4.590.000 Personen im Jahr 2008 (überwiegend Vollzeitbeschäftigung), bevor sie wegen der aktuellen Wirtschaftskrise zu sinken begann.

Arbeitslosigkeit der Frauen und Langzeitarbeitslosigkeit

Somit wird deutlich, dass es in der Wirtschaft kein konstantes Kontigent an Arbeitsplätzen gibt, wo die Einstellung einer Person das Ausscheiden einer anderen aus dem Arbeitsmarkt voraussetzt oder mit sich bringt. Vielmehr entwickelt sich – sofern günstige Voraussetzungen herrschen – die Wirtschaft dynamisch (nennenswerter Anstieg des BiP) und schafft zusätzliche Arbeitsplätze für die verfügbaren Arbeitnehmer.
  • Das erhöhte Angebot an Arbeitskräften während des letzten Jahrzehnts ging nicht mit einer analog erhöhten Arbeitsnachfrage und Schaffung neuer Arbeitsplätze einher.
Die hohe und beharrliche Arbeitslosigkeit der Frauen, wo die Suche nach einer passenden Arbeit einen Teil auszumachen scheint, bei deren gleichzeitig steigender Beteiligung an dem Arbeitskräftepotenzial stellt ein deutliches Indiz dar, dass dies an der knappen Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften liegt.

Die Bedingungen und Umstände für die Einstellung von Frauen erscheinen für die Erhöhung ihrer Beschäftigung ungünstig. Die Politik zugunsten ihrer Beschäftigung fokussiert sich hauptsächlich auf die Stimulierung der Feilbietung ihrer Arbeit, wobei es keine starken einschränkenden Faktoren mehr zu geben scheint, währen die Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage nach ihrer Arbeitskraft beschränkt sind.
  • Es existiert ein chronischer Bestand an Langzeitarbeitslosen sowie auch an Beschäftigten, bei einem geringen Fluss von dem einem zu dem anderen Status. Die einschränkenden Regelungen hinsichtlich des leichten Eintritts neuer Unternehmen, die Schwerfälligkeiten bei Einstellungen und Entlassungen sowie auch die hohen Lohnnebenkosten scheinen mit der hohen Langzeitarbeitslosigkeit in Verbindung zu stehen.
  • In den international handelbare Waren produzierenden Branchen wie Landwirtschaft und Industrie sammeln sich Beschäftigte mit relativ niedrigen Ausbildungsqualifikationen. In den Dienstleistungsbranchen und speziell auf dem öffentlichen Sektor konzentrieren sich dagegen Arbeitskräfte mit hohen Ausbildungsqualifikationen.
Die aktive Suche qualifizierter Arbeitskräfte nach Anstellungen in produktiven Zweigen ist trotz des wie auch immer gearteten Angebots beschränkt. Die Folge davon ist die Schwierigkeit der Industrie und der Landwirtschaft, sich zu modernen Produktionseinheiten mit einem hohen Grad an Effizienz und Anpassung an die internationalen Verhältnisse zu organisieren und zu entwickeln.

Öffentlicher Sektor entzieht der Wirtschaft qualifizierte Arbeitskräfte

Behörden und speziell die des öffentlichen Sektors produzieren üblicherweise keine international handelbare Produkte. Der zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes geleistete Beitrag der Ausbildung liegt somit hinter dem höchstmöglichen zurück.

Diese strukturellen Merkmale stehen offenbar mit den einschlägigen Einkommens- und Arbeitsbedingungen in Zusammenhang, die in den jeweiligen Produktionszweigen herrschen. Allgemein sind die Vergütungen (nicht nur die monatlichen Nettobezüge) und die Arbeitsbedingungen insbesondere bei den öffentlichen Behörden lukrativer, und aus diesem Grund ziehen sie auch die Arbeitskräfte mit den meisten Qualifikationen an.

Dies verstärkt jedoch die Schwierigkeiten der im internationalen Wettbewerb stehenden Branchen, die sie keine Führungskräfte rekrutieren können, die zur Verbesserung der (nationalen und internationalen) Wettbewerbsfähigkeit der Zweige beitragen könnten, und züchtet gleichzeitig die öffentlichen Defizite und Schulden heran.
  • Die gesetzlichen Mindestlöhne sind höher als die Ausgleichsvergütungen, zu denen etliche Arbeitslose zu arbeiten bereit werden. Derartiges findet auf dem inoffiziellen Sektor der Wirtschaft mit den zigtausend (legalen und illegalen) Immigranten, aber auch in den vielen kleinen Familienbetrieben statt.
Ebenfalls wird ein signifikanter Anteil von etwa 25% der Arbeitnehmer mit den gesetzlichen Mindestlöhnen bezahlt, während 6,2% der Vollzeitbeschäftigten unter den Mindestbezügen bezahlt werden. Die Konzentration der Arbeitslosigkeit auf jüngere Personen sowie auch deren relativ niedrige Anteile der Beteiligung an dem Arbeitskräftepotenzial sind zu dieser Annahme kompatibel.

Hohe Arbeitskosten und ineffektive Beschäftigungspolitik

Im letzten Jahrzehnt lag der Anstieg der durchschnittlichen Nennbezüge nicht hinter der Verbesserung der Produktivität und dem Anstieg der Preise zurück, während die Arbeitskosten je Produkteinheit einen nennenswerten Anstieg aufwiesen – welche Tatsache ein Indiz darstellt, dass die Erhöhungen der Preise zu einem gewissen Grad die erhöhten Arbeitskosten integrieren.

Den Zielen zur Minderung der Arbeitslosigkeit, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Bekämpfung der Inflation und volkswirtschaftlichen Sanierung wird mit Lohnerhöhungen gedient, die unter (dem Anstieg) der Produktivität liegen.
  • Der Anstieg der Beschäftigung im Jahrzehnt vor der Krise und die schrittweise Reduzierung der Arbeitslosigkeit waren hauptsächlich das Ergebnis über etliche Jahre hoher Rhythmen des wirtschaftlichen Wachstums, während die aufeinanderfolgenden Beschäftigungsprogramme scheinbar eine beschränkte Auswirkung auf die Bewältigung struktureller Schwächen der Arbeitsmärkte und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen hatten.
  • Die Leistung der Träger zur Ausübung der aktiven Arbeitsmarktpolitik kann hinsichtlich der Förderung der Beschäftigung sehr schwer als bedeutsam charakterisiert werden.
Die Programme zur subventionierten Einstellung sowie auch Weiterbildung von Arbeitslosen – speziell Frauen und jüngeren Personen – scheinen bei der Beschäftigung von Arbeitslosen nicht sehr geholfen zu haben, und jeder Anstieg ihrer Beschäftigung ist schwerlich auf diese Programme zurückzuführen.

Auch die Unterstützung der Arbeitslosen durch Arbeitslosehilfen unter den Voraussetzungen und dem Verfahren, welche diese charakterisieren, kann nicht als rational und gerecht bezeichnet werden. Es gelten relativ strenge Voraussetzungen für reguläre Bezuschussungen der Arbeitslosigkeit und andererseits mehr oder weniger lockere Voraussetzungen für außerordentliche Bezuschussungen konkreter Berufe.

(Quelle: in.gr / 27.05.2011)

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