EU-Kommission: „Griechischer Joghurt“ muss aus Griechenland kommen


Darf Joghurt, der nicht in Griechenland hergestellt wurde, als „griechischer Joghurt“ bezeichnet werden? Nein, meint die Kommission, denn so etwas würde Verbraucher täuschen und unfairen Wettbewerb schaffen. EurActiv Brüssel berichtet.

Die Ursprungskennzeichnung von Produkten hat schon häufiger zu hitzigen Debatten in der EU geführt. Vor Kurzem wandte sich der griechische Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung, Evangelos Apostolou, in einem Schreiben an Vytenis Andriukaitis, den EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sowie an den Landwirtschaftskommissar Phil Hogan. Darin beschwert er sich über einen Verordnungsentwurf Tschechiens, in dem für ihn „inakzeptable“ Bedingungen für Milch, Milchprodukte, Eiscreme, essbare Fette und Öle festlegt werden.

Athen ist der Meinung, die Bezeichnungen „griechischer Joghurt“ und Joghurt „griechischer Art“ verstießen häufig gegen die EU-Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Diese schreibt vor, dass Verbraucher nicht in die Irre geführt werden dürfen.

Unfairer Wettbewerb

Im Juli erklärte ein Kommissionssprecher EurActiv gegenüber, der Produktname „griechischer Joghurt“ sei nicht als geographische Ursprungsbezeichnung geschützt. „Die Lebensmittelkennzeichnung darf den Kunden hinsichtlich der Eigenschaften, Identität und Herkunft des Produktes nicht täuschen“, so der Kommissionsvertreter. Dies sei wichtige Grundvoraussetzung im EU-Lebensmittelinformationsrecht.

Andriukaitis‘ Rückmeldung scheint diese Aussage nun erneut zu bestätigen. Auch er stützte sich in seiner Antwort auf oben genannte EU-Verordnung. „Produkte, die außerhalb Griechenlands hergestellt wurden, als ‘griechischen Joghurt’ zu bezeichnen, führt Verbraucher in die Irre und schafft unfairen Wettbewerb auf dem EU-Markt“, so der Kommissar. Es reiche nicht aus, zusätzlich zur Bezeichnung „griechischer Joghurt“ den tatsächlichen Herkunftsort auf der Verpackung anzugeben. Der Kunde werde dennoch durch die Aufschrift „griechischer Joghurt“ fehlgeleitet, was die Produktidentität und Herkunft angehe.

Joghurt „griechischer Art“

Differenzieren müsse man jedoch laut Kommission bei der Bezeichnung „Joghurt nach griechischer Art“. Diese und andere Formulierungen wie „nach griechischem Rezept“ seien akzeptabel – weisen sie doch auf ein Produkt hin, „das aufgrund bestimmter Herstellungsprozesse eine dickflüssige, cremige Textur aufweist.“

Laut Andriukaitis müsse man jedoch von Fall zu Fall entscheiden, ob und inwiefern Verbraucher getäuscht würden. Zu beachten seien dabei auch die Produkteigenschaften, die Präsentation (die aufgedruckten Bilder) und andere Informationen auf der Verpackung.

Es sei kein Zufall, dass Hersteller oft mithilfe von Griechenlandbildern versuchten, einen falschen Eindruck zu erwecken, so Apostolou im Gespräch mit EurActiv.

Athen vorerst zufrieden

Der griechische Minister sei sehr zufrieden mit der Antwort der Kommission. „Beide Kommissare haben unsere Argumente ernst genommen“, so Apostolou. “Wir werden weiterhin auf den Schutz des griechischen Joghurts bestehen und sind bereit, das Thema wenn nötig auch vor Gericht anzugehen.“

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