Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland auch in Schutzgebieten

Griechenland eröffnet mittels einer gesetzlichen Regelung die Möglichkeit, gegen Entrichtung einer Geldstrafe sogar auch illegale Bauten in Schutzgebieten nachträglich zu legalisieren.

Die äußerst umstrittene und auch konstitutionell bedenkliche gesetzliche Regelung bezüglich der Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland öffnet ein weiteres “Fenster”, das sogar auch die Legalisierung von Bauten ermöglicht, die illegal innerhalb der Grenzen geschützter Gebiete (sprich speziell auch in Naturschutzgebieten) errichtet worden sind.

Mit einer Phrase, die während des Verfahrens der Debatte und Verabschiedung des in Rede stehenden Gesetzentwurfs im Parlament in letzter Minute hinzugefügt wurde, bleibt die Legalisierung von Schwarzbauten in Schutzgebieten nur noch untersagt, wenn – unabhängig von Bebauungsfaktoren oder jeglichen sonstigen Sonderregelungen – ein absolutes Bauverbot besteht.

Nachträgliche Legalisierung von Bauten in Naturschutzgebieten

Konkret geht es um den Zusatz im Fall zz des Paragraphen 3 des Artikels 23, wonach die nachträgliche Legalisierung (natürlich gegen Entrichtung einer entsprechenden Geldstrafe) nur dann untersagt ist, “… sofern die Bebauung zu der Zeit der Ausführung der ungenehmigten Konstruktion oder Installation der ungenehmigten Nutzung verboten war“.

“Ein solches totales Bauverbot gilt jedoch nur für einen sehr geringen Teil des nationalen Schutzgebietssystems. In die selbe Richtung bewegt sich auch der Fall ee bezüglich der archäologischen – historischen Stätten und geschützten Landschaften“, kommentierte die Verantwortliche für die Politik des WWF Hellas, Frau Theodota Natsou.

In einer aktuellen Bekanntmachung beschuldigen elf Umweltorganisationen (Arktouros, Archelon, Elliniki Etairia / Griechische Gesellschaft, Elliniki Etairia Prostasias tis Fysis / Griechische Naturschutzgesellschaft, Ornithologiki, Kallisto, Diktyo Mesogeios SOS / Netzwerk Mittelmeer SOS, MOm, Greenpeace und WWF) das für den Umweltschutz zuständige Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) sowie auch die Mehrheit des Parlaments, “die geltende Gesetzgebung bezüglich des Schutzes der wertvollen Biotope des Landes zu untergraben. Ebenfalls zeigen sie, dass sie keinerlei “rote Linie” im Verfahren der Legalisierung der Schwarzbauten wünschen“.

Weiter merken die Organisationen an, dass das konkrete Gesetz einen “beispiellosen Rückschritt” in der Umweltgesetzgebung und der so wie so schon schwachen Umweltpolitik des Landes darstellen und “einen ernsthaftesten Schlag gegen die bedeutendsten Zufluchtsstätten der Biodiversität legalisieren“.

(Quellen: To Vima)

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