Neue Steuererhöhungen und Sonderabgaben in Griechenland

Die neuen und zum Teil sogar rückwirkend in Kraft tretenden Steuern, Steuererhöhungen und Sonderabgaben in Griechenland führen zu enormen Belastungen der Bevölkerung.

Mit der Umsetzung der neuen Steuermaßnahmen des mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramms 2011 – 2015 und des entsprechenden Anwendungsgesetzes kommen in Griechenland bis zum Ende des Jahres ein wahres Gewitter von Bescheiden des Finanzamts und neue Steuerbelastungen auf alle Steuerpflichtigen zu.

Die “offenen Rechnungen” mit dem Finanzamt beziehen sich auf die Einkommensteuer bzw. erhöhte Lohnsteuerabzüge, die neue Solidaritäts-Sonderabgabe, die neue Gewerbeabgabe, erhöhte Kraftfahrzeugsteuern sowie Sonderabgaben auf private Kraftfahrzeuge, Freizeitboote und Schwimmbecken und Steuern auf Immobilienvermögen.

Nicht zuletzt werden parallel ein weiteres Mal die “billigen” Zigaretten teurer, während ab dem 01. September 2011 mit der Anhebung der Mehrwertsteuer von 13% auf 23% Erhöhungen bei den Produkten, die in Tavernen, Cafeterien, Grill-Lokalen usw. serviert werden, bei den Erfrischungsgetränken und den Fruchtsäften zum Tragen.



1. Erhöhte Steuerabzüge bei Löhnen – Renten

Unmittelbar zur Anwendung kommen die Senkung des Steuerfreibetrags von 12.000 Euro auf 8.000 Euro und die neue Steuerskala, die bei Lohnempfängern und Rentnern zu erhöhten Steuerabzügen führt. Ab diesem Monat (Juli 2011) werden über 30 Jahre alte Lohnempfänger und bis zu 65 Jahre alte Rentner mit monatlichen Bezügen von 600 bis zu 1.000 Euro eine Minderung ihrer Bezüge um 1% – 3% feststellen. Über 30 Jahre alte Lohnempfänger und bis zu 65 Jahre alte Rentner mit monatlichen Nettobezügen von über 1.000 Euro werden monatlich von 28,14 Euro bis zu 32,83 Euro verlieren. Eine noch höhere Minderung von 33 Euro bis zu 38 Euro monatlich werden Lohnempfänger mit einem oder zwei Kindern und Bezügen von über 1.000 Euro erleiden.

Innerhalb der nächsten Tage wird der Runderlass der Finanzministeriums mit den Anweisungen zur Einbehaltung der Steuer bei den Löhnen und Renten mit der neuen Steuerskala erwartet. Was die Steuer betrifft, die sich aus der rückwirkenden Senkung des Steuerfreibetrags ab Anfang 2011 ergibt, entschied sich das Finanzministerium dafür, diese rückwirkenden Steuerabzüge nicht laufenden Jahr 2011, sondern mit dem Steuerbescheid der Einkommensteuererklärung 2012 einzuziehen.

2. “Außerordentliche” Solidaritätsabgabe von 1% – 4% des Einkommens

Bis Ende August werden die Bescheide zur Entrichtung der Sonderabgabe bei all den Steuerpflichtigen einzutreffen beginnen, die Einkommen von mehr als 12.000 Euro deklarieren. Die Zentrale für Datenverarbeitungssysteme des Finanzministeriums wird übernehmen, die Steuerpflichtigen ausfindig zu machen und ihnen die Bescheide zuzustellen, mit denen sie zur Begleichung der Abgabe entweder mit einer einmaligen Zahlung oder in 2 bis 6 Monatsraten zu entrichten, wobei jedoch keine Rate geringer als 300 Euro sein kann. Beträgt die Abgabe insgesamt weniger als 300 Euro, ist sie in einer einmaligen Zahlung zu entrichten.

Für Steuerpflichtige mit Einkommen ab 12.000 bis zu 20.000 Euro wird der Betrag der Abgabe mit einem Satz von 1% des Gesamteinkommens erhoben und sich auf 121 bis zu 200 Euro belaufen. Alle Steuerpflichtigen, die ein Jahreseinkommen von über 20.000 und bis zu 50.000 Euro deklariert haben, werden eine Sonderabgabe von 2% des Gesamteinkommen zahlen, also Beträge von 408 bis zu 1.000 Euro zu entrichten haben. Die Steuerpflichtigen mit Jahreseinkommen von über 50.000 und bis zu 100.000 Euro müssen eine Sonderabgabe von 3% des Gesamteinkommen zahlen, also Beträge entrichten, die sich von 1.500 bis zu 3.000 Euro bewegen. Schließlich werden alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2010 ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro hatten, die Abgabe mit einem Satz von 4% des Gesamteinkommen zahlen, also zur Entrichtung von Beträgen von über 4.000 Euro aufgefordert werden.

3. Gewerbeabgabe für Selbständige, Unternehmen und Scheinselbständige

Ende August mit Anfang September werden mehr als 1.000.000 Freiberufler und Gewerbetreibende zur Zahlung der neuen Gewerbeabgabe aufgefordert werden, die für dieses bzw. das Jahr 2010 auf 300 Euro festgesetzt wurde und ab dem nächsten Jahr auf 400 bzw. 500 Euro steigen wird.

Die Gewerbeabgabe werden auch all jene Steuerpflichtigen zu entrichten haben, die im Jahr 2010 wegen “Inaktivität” keinerlei Umsätze hatten, die 700-Euro-Arbeitnehmer, welche abhängige Arbeit bei einem Arbeitgeber erbringen und gegen Rechnung entlohnt werden, sowie auch die Arbeitnehmer, die zusätzlich auch Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen. Von der neuen Gewerbeabgabe ausgenommen sind nur:
Neue Selbständige, die ihr Gewerbe noch keine 5 Jahre ausüben.
Alle, die bis zu 3 Jahren vor ihrem Renteneintritt stehen, sofern sie über 62 Jahre alt sind.
Die Einwohner von Dörfern mit weniger als 500 Einwohnern und Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 3.100 Einwohnern

Die einschlägigen Bescheide wird die Zentrale für Datenverarbeitung (GGPS) ausstellen und versenden. Speziell alle Steuerpflichtigen, die für das Jahr 2010 ein persönliches (deklariertes oder fiktiv bestimmtes) Gesamteinkommen von über 12.000 Euro haben, werden den Bescheid zur Entrichtung der Gewerbeabgabe zusammen mit dem Zahlungsbescheid für die Solidaritäts-Sonderabgabe erhalten.

4. Sonderabgaben auf Autos, Boote und Swimmingpools

Im Herbst werden die Eigentümer privater Kraftfahrzeuge mit einem Motorhubraum von über 1.929 cm³ und einem Alter von bis zu 10 Jahren (gerechnet ab dem Jahr der Erstzulassung in Griechenland), die Besitzer von Freizeitbooten (mit Ausnahme offener Boote mit einer Länge von bis zu 6 Metern) sowie auch Eigentümer von Swimmingpools zur Entrichtung auch einer Sonderabgabe aufgefordert werden, die mit 5% auf die fiktiv bestimmten Unterhaltungskosten des Fiskaljahres 2011 erhoben wird. Die Bescheide zur Feststellung der Sonderabgabe werden von der Datenverarbeitungszentrale (GGPS) ausgestellt und den Steuerpflichtigen zugestellt werden.

5. Besteuerung von Immobilien

Bis zum Ende des Jahres 2011 wird die Einziehung der “Einheitlichen Immobilienabgabe” (ETAK) des Jahres 2009 abgeschlossen sein und das Verfahren zur Erhebung der Steuer auf Immobilienvermögen von den Eigentümern begonnen haben. Speziell für dieses Jahr wird die Immobiliensteuer (FAP) unter Berücksichtigung des rückwirkend ab Anfang 2011 auf 200.000 Euro gesenkten Steuerfreibetrag berechnet werden.

6. Preiserhöhung bei billigen Zigaretten

Bis Ende Juli werden die Preise der sogenannten “billigen” Zigaretten um bis zu 60 Cents pro Paket erhöht werden. Die Raucher werden diese Zigaretten dann zu Preisen von 3,80 bis 4 Euro pro Paket kaufen. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Anhebung der minimalen Sonderverbrauchssteuer, welche die Zigaretten anstatt mit 75% fortan mit 100% der Summe der Sonderverbrauchssteuer belastet, die auf den gemittelten Einzelhandelsverkaufspreis der Zigaretten erhoben wird.

7. Mehrwertsteuererhöhung um 10 Prozent

Ab dem 01. September 2011 erhöht sich der Satz der Mehrwertsteuer, welche auf die Verkaufspreise aller Erfrischungsgetränke, Säfte und abgefüllten Sprudelwasser sowie auch die Darreichung von Speisen in Restaurants, Tavernen, Gaststätten, Pizzerien, Grill-Restaurants, Cafeterien, Konditoreien usw. erhoben wird, von 13% auf 23%.

8. Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer

Alle Besitzer von Fahrzeugen werden in den beiden Monaten November – Dezember 2011 zur Zahlung der im Durchschnitt um bis zu 12,5% erhöhten neuen Kraftfahrzeugsteuern für das Jahr 2012 aufgefordert werden.

9. Erhöhung der Besteuerung von Erdgas

Ab dem 1. September 2011 wird das zur Beheizung tausender Haushalte genutzten Erdgas teurer werden.
10. Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Heizöl

Ab dem 15. Oktober 2011 tritt die von 21 auf 60 Euro pro 1.000 Liter, also von 2 auf 6 Cent pro Liter erhöhte Sonderverbrauchssteuer auf das Heizöl in Kraft, welches die natürlichen Personen für die Periode vom 15. Oktober bis zum 30. April eines jeden Jahres beziehen und nutzen.

(Quelle: Vradyni)

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