Griechenland Pleite: Umwelt zieht den kürzeren

Griechenland will Bestimmungen über Umweltgenehmigungen lockern

In Griechenland soll zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für eine Reihe von Projekten und Aktivitäten die Pflicht zur Erstellung von Umweltstudien entfallen.

Das Umweltministerium in Griechenland forciert eine neue Regelung, die “Projekte und Aktivitäten mit nur lokalen Auswirkungen auf die Umwelt von dem Verfahren der Studien bezüglich der Umweltauswirkungen befreit“. Dies bedeutet im Klartext, dass für kleine Hoteleinheiten, Manufakturen und Industriebetriebe mit niedrigem Störpotential (wie beispielsweise gewerbliche Werkstätten innerhalb von Stadtgebieten, kleine Industriebetriebe innerhalb von von Industriegebieten, kleine Hotels innerhalb von Bebauungsplänen usw.) keine Studien über die Umwelteinflüsse mehr erforderlich sein werden.

Es ist allerdings anzumerken, dass die einschlägige Direktive der EU (85/337/EWG, die mit 97/11/EU modifiziert wurde) die Projekte nicht auf Basis lokaler oder nationaler Auswirkungen unterscheidet, sondern zwischen Projekten differenziert, die negative Auswirkungen für die Umwelt haben oder nicht.

Mit dem Gesetzentwurf zur Vereinfachung der umweltrelevanten Genehmigung, der in der kommenden Woche dem Kabinett zur Genehmigung vorgelegt werden soll, strebt das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) eine drastische Vereinfachung und Reduzierung der Zeit für den Abschluss des Umweltgenehmigungsverfahrens an. Es wird erwartet, dass die neue Regelung zu einer Reduzierung der Anzahl der jährlich ausgeführten Studien im Bereich einer Zehnerpotenz führen wird.

Jährlich weit über 20.000 Umweltstudien in Griechenland

Wie das Ministerium in einer Bekanntmachung anführt, “beläuft sich die Summe der Akten zur Umweltgenehmigung derzeit auf mehr als 21.500 pro Jahr, wovon ungefähr 13.300 von den Bezirksverwaltungen, rund 7.500 von den dezentralisierten Verwaltungen und etwa 650 von dem Umweltministerium bewertet werden. In Österreich werden dagegen im Jahresdurchschnitt gerade einmal 23 und in Großbritannien 334 Studien über Umweltauswirkungen durchgeführt.“. (In anderen europäischen Ländern werden allerdings üblicherweise nur die genehmigten und nicht alle eingereichten Akten gezählt.)

Laut dem Ministerium beträgt derzeit in Griechenland der durchschnittliche Zeitraum für den Abschluss des Umweltgenehmigungsverfahrens (Vorstudie und Studie) für Projekte, die der Zuständigkeit des YPEKA unterliegen, mehr als 20 Monate. In konkreten Kategorien wie bei den Abbauprojekten beträgt der Zeitraum sogar über 3 Jahre und dauert in vielen Fällen noch länger, während der europäische Durchschnitt bei ungefähr 10 Monaten liegt.

“Es ist wahr, dass das Umweltgenehmigungsverfahren kompliziert ist. Jedoch liegt bei den meisten Projekten, die umweltrelevante Hindernisse haben, ein tatsächliches Umweltproblem vor. Es ist also nicht das Verfahren, das solche Projekte blockiert. Die Umwelt hat die Krise nicht verursacht. Die Natur stellt die Lösung für die Krise dar. Die Umwelt ist zu schützen und nicht … plattzumachen“, kommentiert Theodora Nantsou, die bei der Organisation WWF Hellas für Politik zuständig ist.

Genormte Umweltauflagen anstatt individueller Umweltstudien

Die von dem Verfahren der Studien über Umweltauswirkungen befreiten Projekte mit lokalen Auswirkungen werden automatisch erteilte genormte Umweltauflagen erhalten. Ebenfalls wird die Vorstudie zur Klassifizierung der Projekte abgeschafft.

Von der Umweltgenehmigung wird auch eine Reihe anderer Projekte ausgenommen. “Derzeit fordert die griechische Gesetzgebung eine Studie über die Umweltauswirkungen bei sehr viel mehr Projekten und Aktivitäten als von der europäischen Direktive vorgesehen, wie beispielsweise Salinen, photovoltaische Parks, Möbelproduktion, Druckereiaktivitäten, Produktion von Wein, Frucht- und Gemüsesäften, Mautstationen, Parkplätze usw.“, führt das Ministerium an.

Es wird eine klare Einteilung der Projekte und Aktivitäten in Kategorien der Schwere der Auswirkungen auf die Umwelt geben, gemäß den Kriterien der einschlägigen europäischen Direktive. Beispielsweise wird ein Hotel mit 200 Betten innerhalb des Bebauungsplans der Kategorie B zugeordnet werden und erhält folglich genormte Umweltauflagen, ohne dass die Durchführung einer Studie erforderlich ist. Liegt dagegen das selbe Hotel in einem Gebiet außerhalb des Bebauungsplans, wird es der Kategorie A2 zugeordnet und eine Studie durchführen müssen.

Ebenfalls werden die gemeinsamen Unterzeichnungen durch andere Ministerien abgeschafft werden, welches Verfahren üblicherweise 2 – 3 Monate dauert, wie auch die mit abgedeckten Genehmigungen, die in den Beschluss über die Genehmigung der Umweltbedingungen integriert werden. Die Studien über die Umweltauswirkungen werden auf einer normierten Basis und möglichst in Form von Tabellen und vorgegebenen Antworten (Checklisten) erstellt werden, um ihre Vollständigkeit zu gewährleisten.

Vorprüfung der Umweltstudien durch zertifizierte private Gutachter

Schließlich wird auch die Möglichkeit der Bewertung der Studien hilfsweise zu den Behörden durch eine Gruppe zertifizierter (privater) Gutachter geboten werden, die den zuständigen Behörden einen Entwurf des Beschlusses zur Genehmigung der Umweltbedingungen vorlegen. Die Kosten ihrer Dienste werden durch eine spezielle Gebühr gedeckt, die der Träger des Projekts entrichtet.

Privatpersonen werden auch die regulären periodischen Kontrollen angetragen werden, um die regelmäßigen Umweltkontrollen durchzuführen. Die außerordentlichen Ortsbesichtigungen werden weiterhin in der Zuständigkeit der speziellen Dienststelle der Umweltprüfer bleiben. Für die Projekte und Aktivitäten in Natura-Gebieten wird eine spezielle ökologische Studie und eine Ortsbesichtigung bei der Genehmigung durchgeführt werden.

Die Studien über die Umweltauswirkungen werden in elektronischer Form eingereicht werden. Die Genehmigung der Projekte wird innerhalb von 4 Monaten bis – in Fällen besonders komplexer Projekte – zu einem Jahr abgeschlossen werden.

(Quelle: in.gr)

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