Energieausweispflicht für Mietimmobilien in Griechenland verschoben

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises bei der Vermietung von Immobilien in Griechenland wurde um sechs Monate auf Anfang 2012 verschoben.

Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) gab einen sechsmonatigen Aufschub für die obligatorische Vorlage eines Energieausweises bei der Vermietungen von Immobilien bekannt. Die Energiepass-Pflicht für Neuvermietungen beginnt somit erst am 09. Januar 2012 und nicht wie anfänglich geplant am 09. Juli 2011. (Für Immobilienverkäufe ist die Vorlage eine Energiezertifikats bzw. Gebäudepasses allerding schon seit Januar 2011 obligatorisch.)

Das Ministerium erinnert in seiner einschlägigen Bekanntmachung daran, dass bezüglich der Energiebilanz von Gebäuden mit der Energiebilanzordnung (KENAK) bereits ein vollendeter gesetzlicher Rahmen geschaffen wurde, der erfolgreich seit Anfang Oktober 2010 zur Anwendung kommt, während seit dem 09. Januar 2011 die Ausstellung eines Energieausweises durch einen “Energie-Inspektor” für alle Immobilienkaufgeschäfte und für Abschlüsse neuer Mietverträge über die Vermietung eigenständiger Gebäude aller Kategorien und Nutzungsarten mit einer Fläche von über 50 Quadratmetern obligatorisch ist.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises für den Fall des Verkaufs und der Vermietung von Gebäuden wurde von der Europäischen Union eingeführt, als fundamentales wissenschaftliches Instrument zur Gewährleistung der Transparenz auf dem Immobilienmarkt und zur Aufzeichnung des Energiezustandes des vorhandenen Gebäudebestandes mittels der Bescheinigung seiner Energieeffiziens, auf Basis von Methodik und Berechnungen“, endet das Ministerium.

Die Energieausweise werden von den “Energie-Inspektoren” ausgestellt, die ähnlich wie beispielsweise bereits für Elektrogeräte geltend die Gebäude nach der Überprüfung Energieeffizienzklassen zuordnen. Die Energieausweise zielen auf die Informierung des Eigentümers oder Mieters über den Energieverbrauch des genutzten Gebäudes und enthalten auch Vorschläge zur Ergreifung von Maßnahmen, welche das Energieverhalten des Gebäudes aufwerten könnten.

Immobilienbesitzer beklagen hohe Kosten der Energieausweise

Die Aufschiebung der obligatorischen Ausstellung von Energieausweisen für die Vermietungen hatte der Panhellenische Verband der Immobilienbesitzer (POMIDA) verlangt und betont, dass “es bei den herrschenden Marktbedingungen auf dem Mietsektor und der kontinuierlichen Schrumpfung des Einkommens aus Mieteinnahmen für tausende Eigentümer sowohl der leer stehenden Wohnungen als auch der Gewerbeflächen großen Umfangs absolut unmöglich ist, die zahllosen Unterlagen, aber auch die Mittel für das Honorar des Energie-Inspektors aufzutreiben, zumal dieses von letzterem selbst frei bestimmt wird und häufig sogar noch höher als die Monatsmiete liegt“.

Eine weitere Forderung des Verbandes der Immobilieneigentümer betrifft die Abschaffung der in der einschlägigen Gesetzgebung bezüglich der Energie-Inspektoren vorgesehenen Mindestvergütungen für die Ausstellung der Energieausweise. Auf Basis der derzeit geltenden Bestimmungen ergeben sich die Mindestkosten für die Ausstellung des Energieausweises folgendermaßen:
  • Für die Überprüfung eines gesamten Mehrfamilienhauses 1 Euro pro Quadratmeter, bei einer Mindestvergütung von 200 Euro.
  • Für Wohnungen 2 Euro pro Quadratmeter, bei einer Mindestvergütung von 150 Euro.
  • Für Einfamilienhäuser 1,50 Euro pro Quadratmeter, bei einer Mindestvergütung von 200 Euro.
  • Für anderweitig (außer für Wohnzwecke) genutzte Gebäude belaufen sich die Vergütungen auf 2,50 Euro pro Quadratmeter für eine Fläche von bis zu 1.000 Quadratmetern (bei einer Mindestvergütung von 300 Euro) und auf 1,50 Euro pro Quadratmeter für die über 1.000 Quadratmeter hinausgehenden Flächen.

(Quelle: in.gr)

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