Griechenland hat sich den Euro erschummelt!

Die aktuelle Haushaltskrise Griechenlands ist in aller Munde. Die Stabilität des europäischen Wirtschaftsraums steht auf dem Spiel und dabei stellt sich eine interessante Frage: Wie konnte Griechenland mit einer solchen Wirtschaft den Euro einführen? Müssen wir uns um weitere mögliche „Griechenland-Fälle“ Sorgen machen?

Griechenland konnte nur deshalb dem Euro beitreten, weil sie bei den Aufnahmekriterien betrogen haben, so Otmar Issing, ehemaliger Chefvolkswirt und ehemaliges Direktoriumsmitglied der EZB. Die Leiter des Währungsblocks seien von Beginn an zu nett gewesen, um adäquate Sanktionen gegen Griechenland zu verhängen. Eventuell hätte man dadurch die Schuldenkrise verhindern können. Es scheint, als sei die Aufnahme viel mehr politisch erfolgt, und nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Obwohl es offensichtlich ist, dass Griechenland sich den Weg in die Währungsunion erschummelt hat, wissen die Leiter des Euroblocks nicht, wie sie mit den Betrügern umgehen müssen, so Otmar Issing. Die Auswirkungen sind verheerend. Trotz der finanziellen Unterstützung kann nicht gesagt werden, ob die Griechen ihren Schulden werden nachkommen können.

Diese Krise war nicht unumgänglich. Mit einer besseren Überwachung und härteren Sanktionen hätte man sich Milliarden sparen können. Wie viele „faule“ Staaten befinden sich noch auf der Liste? Wenn Griechenland es geschafft hat, die Maastricht-Kriterien zu umgehen, dann wahrscheinlich andere Länder auch.

Die wichtigsten Maastricht-Kriterien:

1. Der Schuldenstand eines Staates darf nicht mehr als 60 Prozent des BIP ausmachen. Die Nettoneuverschuldung darf dabei nicht mehr als 3 Prozent des BIP ausmachen.

2. Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozent über der Inflationsquote der 3 preisstabilsten Staaten liegen.

3. Der Staat muss eine gewisse Wechselkursstabilität aufweisen. Die inländische Währung darf nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (um die 15 %) vom Euro abweichen. Des Weiteren muss der Staat zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben.

4. Der langfristige Zinssatz für Staatsanleihen darf nicht mehr als zwei Prozent über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Staaten liegen.

Wenn man sich die Maastricht-Kriterien genauer anschaut, kann man mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass ein Großteil der europäischen Länder diese Kriterien nicht erfüllen! Mit einer konsequenteren Überprüfung und entsprechenden Sanktionen hätte man die eine oder andere Krise verhindern können.

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